[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_2402-erwgr-32-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_2402","zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009\u002F65\u002FEG, 2009\u002F138\u002FEG, 2011\u002F61\u002FEU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060\u002F2009 und (EU) Nr. 648\u002F2012","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R2402",7061540,"ErwGr. 32","erwgr-32",null,"Erwägungsgründe","Erfüllt eine Verbriefung die STS-Anforderungen nicht mehr, so sollten Originator und Sponsor unverzüglich die ESMA und die jeweils zuständige Behörde hierüber unterrichten. Hat eine zuständige Behörde in Bezug auf eine Verbriefung, die als STS-Verbriefung gemeldet wurde, verwaltungsrechtliche Sanktionen verhängt, so sollte sie außerdem unverzüglich die ESMA unterrichten, damit diese die betreffenden Sanktionen in ihre Liste der STS-Meldungen aufnimmt und die Anleger so über die Sanktionen und die Zuverlässigkeit der STS-Meldungen informiert werden. Daher sind Originatoren und Sponsoren im eigenen Interesse gehalten, ihre Meldungen sorgsam zu verfassen, um Rufschädigungen zu vermeiden.","REG_2017_2402 - Erwägungsgründe - ErwGr. 32\n\nErfüllt eine Verbriefung die STS-Anforderungen nicht mehr, so sollten Originator und Sponsor unverzüglich die ESMA und die jeweils zuständige Behörde hierüber unterrichten. Hat eine zuständige Behörde in Bezug auf eine Verbriefung, die als STS-Verbriefung gemeldet wurde, verwaltungsrechtliche Sanktionen verhängt, so sollte sie außerdem unverzüglich die ESMA unterrichten, damit diese die betreffenden Sanktionen in ihre Liste der STS-Meldungen aufnimmt und die Anleger so über die Sanktionen und die Zuverlässigkeit der STS-Meldungen informiert werden. Daher sind Originatoren und Sponsoren im eigenen Interesse gehalten, ihre Meldungen sorgsam zu verfassen, um Rufschädigungen zu vermeiden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 29","erwgr-29",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 33","erwgr-33",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 34","erwgr-34",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 35","erwgr-35",[],false]