[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_2402-erwgr-45-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_2402","zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009\u002F65\u002FEG, 2009\u002F138\u002FEG, 2011\u002F61\u002FEU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060\u002F2009 und (EU) Nr. 648\u002F2012","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R2402",7061553,"ErwGr. 45","erwgr-45",null,"Erwägungsgründe","Um die Verfahren für Anleger, Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften zu erleichtern, sollte der Kommission gleichfalls die Befugnis übertragen werden, durch ESMA entwickelte technische Durchführungsstandards zu erlassen, die Folgendes regeln: die Muster, die zu verwenden sind, wenn Inhabern von Verbriefungspositionen Informationen zur Verfügung gestellt werden; das Format des Antrags auf Registrierung und des Antrags auf Ausweitung der Registrierung von Verbriefungsregistern; das Muster für das Zurverfügungstellen von Informationen; die Muster, die zu verwenden sind, um dem Verbriefungsregister Informationen zur Verfügung zu stellen, wobei von den vorhandenen Datensammlern entwickelte Lösungen berücksichtigt werden; und das Muster für STS-Meldungen, das den Anlegern und den zuständigen Behörden ausreichende Informationen für die Bewertung bietet, ob die STS-Anforderungen erfüllt sind. Die Kommission sollte diese technischen Durchführungsstandards durch Durchführungsrechtsakte gemäß Artikel 291 AEUV und gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1095\u002F2010 erlassen. Die ESMA sollte sich eng mit den beiden anderen Europäischen Aufsichtsbehörden abstimmen.","REG_2017_2402 - Erwägungsgründe - ErwGr. 45\n\nUm die Verfahren für Anleger, Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften zu erleichtern, sollte der Kommission gleichfalls die Befugnis übertragen werden, durch ESMA entwickelte technische Durchführungsstandards zu erlassen, die Folgendes regeln: die Muster, die zu verwenden sind, wenn Inhabern von Verbriefungspositionen Informationen zur Verfügung gestellt werden; das Format des Antrags auf Registrierung und des Antrags auf Ausweitung der Registrierung von Verbriefungsregistern; das Muster für das Zurverfügungstellen von Informationen; die Muster, die zu verwenden sind, um dem Verbriefungsregister Informationen zur Verfügung zu stellen, wobei von den vorhandenen Datensammlern entwickelte Lösungen berücksichtigt werden; und das Muster für STS-Meldungen, das den Anlegern und den zuständigen Behörden ausreichende Informationen für die Bewertung bietet, ob die STS-Anforderungen erfüllt sind. Die Kommission sollte diese technischen Durchführungsstandards durch Durchführungsrechtsakte gemäß Artikel 291 AEUV und gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1095\u002F2010 erlassen. Die ESMA sollte sich eng mit den beiden anderen Europäischen Aufsichtsbehörden abstimmen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 44","erwgr-44",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 43","erwgr-43",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 42","erwgr-42",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 46","erwgr-46",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 47","erwgr-47",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 48","erwgr-48",[],false]