[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_2402-erwgr-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_2402","zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009\u002F65\u002FEG, 2009\u002F138\u002FEG, 2011\u002F61\u002FEU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060\u002F2009 und (EU) Nr. 648\u002F2012","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R2402",7061517,"ErwGr. 9","erwgr-9",null,"Erwägungsgründe","Investitionen in Verbriefungen oder aus ihnen entstehende Risikopositionen setzen den Anleger nicht nur den mit den verbrieften Darlehen oder Risikopositionen verbundenen Kreditrisiken aus; die Strukturierung von Verbriefungen könnte darüber hinaus auch weitere Risiken wie Agency- und Modellrisiken, rechtliche und operationelle Risiken, Gegenparteirisiken, Forderungsverwaltungsrisiken, Liquiditätsrisiken und Konzentrationsrisiken nach sich ziehen. Es ist somit unerlässlich, dass für institutionelle Anleger verhältnismäßige Sorgfaltspflichten („Due Diligence“) gelten, durch die im Interesse der Endanleger gewährleistet wird, dass die institutionellen Anleger die aus den unterschiedlichen Arten von Verbriefungen entstehenden Risiken korrekt bewerten. Auf diese Weise können Sorgfaltspflichten auch das Vertrauen in den Markt und zwischen einzelnen Originatoren, Sponsoren und Anlegern festigen. Es ist ebenfalls erforderlich, dass Anleger im Hinblick auf STS-Verbriefungen angemessene Sorgfalt walten lassen. Zur Information stehen ihnen die von den verbriefenden Parteien offengelegten Informationen, insbesondere die STS-Meldung und die in diesem Zusammenhang offengelegten Informationen, dank derer Anleger sämtliche einschlägigen Informationen über die Einhaltung der STS-Kriterien erhalten dürften, zur Verfügung. Institutionelle Anleger sollten sich auf die STS-Meldung und auf die von Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften offengelegten Informationen, ob eine Verbriefung die STS-Anforderungen erfüllt, in angemessener Weise stützen können. Sie sollten sich allerdings nicht ausschließlich und mechanistisch auf diese Meldung oder Informationen verlassen.","REG_2017_2402 - Erwägungsgründe - ErwGr. 9\n\nInvestitionen in Verbriefungen oder aus ihnen entstehende Risikopositionen setzen den Anleger nicht nur den mit den verbrieften Darlehen oder Risikopositionen verbundenen Kreditrisiken aus; die Strukturierung von Verbriefungen könnte darüber hinaus auch weitere Risiken wie Agency- und Modellrisiken, rechtliche und operationelle Risiken, Gegenparteirisiken, Forderungsverwaltungsrisiken, Liquiditätsrisiken und Konzentrationsrisiken nach sich ziehen. Es ist somit unerlässlich, dass für institutionelle Anleger verhältnismäßige Sorgfaltspflichten („Due Diligence“) gelten, durch die im Interesse der Endanleger gewährleistet wird, dass die institutionellen Anleger die aus den unterschiedlichen Arten von Verbriefungen entstehenden Risiken korrekt bewerten. Auf diese Weise können Sorgfaltspflichten auch das Vertrauen in den Markt und zwischen einzelnen Originatoren, Sponsoren und Anlegern festigen. Es ist ebenfalls erforderlich, dass Anleger im Hinblick auf STS-Verbriefungen angemessene Sorgfalt walten lassen. Zur Information stehen ihnen die von den verbriefenden Parteien offengelegten Informationen, insbesondere die STS-Meldung und die in diesem Zusammenhang offengelegten Informationen, dank derer Anleger sämtliche einschlägigen Informationen über die Einhaltung der STS-Kriterien erhalten dürften, zur Verfügung. Institutionelle Anleger sollten sich auf die STS-Meldung und auf die von Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften offengelegten Informationen, ob eine Verbriefung die STS-Anforderungen erfüllt, in angemessener Weise stützen können. Sie sollten sich allerdings nicht ausschließlich und mechanistisch auf diese Meldung oder Informationen verlassen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 6","erwgr-6",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 12","erwgr-12",[],false]