[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_2403-erwgr-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_2403","über die nachhaltige Bewirtschaftung von Außenflotten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1006\u002F2008 des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R2403",7061629,"ErwGr. 5","erwgr-5",null,"Erwägungsgründe","Im Jahr 2014 haben alle Mitglieder der FAO, einschließlich der Union und der mit der EU durch eine Partnerschaft verbundenen Entwicklungsländer, einstimmig die unverbindlichen Leitlinien angenommen, mit denen im Zusammenhang mit der Ernährungssicherheit und der Beseitigung der Armut dafür gesorgt werden soll, dass eine nachhaltige Kleinfischerei betrieben wird. In Punkt 5.7 dieser Leitlinien wird mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass die Kleinfischerei gebührend berücksichtigt werden muss, bevor Abkommen über den Zugang zu den Ressourcen mit Drittländern und Dritten geschlossen werden. In diesen Leitlinien wird die Forderung erhoben, Maßnahmen zur langfristigen Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Fischbestände sowie zur Sicherstellung der ökologischen Basis für die Nahrungsmittelerzeugung zu ergreifen, wobei eindringlich auf die Bedeutung von Umweltnormen für Fischereitätigkeiten außerhalb der Union hingewiesen wird; hierzu gehören unter anderem ein Ökosystem-Ansatz im Fischereimanagement und ein Vorsorgeansatz.","REG_2017_2403 - Erwägungsgründe - ErwGr. 5\n\nIm Jahr 2014 haben alle Mitglieder der FAO, einschließlich der Union und der mit der EU durch eine Partnerschaft verbundenen Entwicklungsländer, einstimmig die unverbindlichen Leitlinien angenommen, mit denen im Zusammenhang mit der Ernährungssicherheit und der Beseitigung der Armut dafür gesorgt werden soll, dass eine nachhaltige Kleinfischerei betrieben wird. In Punkt 5.7 dieser Leitlinien wird mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass die Kleinfischerei gebührend berücksichtigt werden muss, bevor Abkommen über den Zugang zu den Ressourcen mit Drittländern und Dritten geschlossen werden. In diesen Leitlinien wird die Forderung erhoben, Maßnahmen zur langfristigen Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Fischbestände sowie zur Sicherstellung der ökologischen Basis für die Nahrungsmittelerzeugung zu ergreifen, wobei eindringlich auf die Bedeutung von Umweltnormen für Fischereitätigkeiten außerhalb der Union hingewiesen wird; hierzu gehören unter anderem ein Ökosystem-Ansatz im Fischereimanagement und ein Vorsorgeansatz.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 2","erwgr-2",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 8","erwgr-8",[],false]