[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_459-erwgr-10-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_459","zur Festlegung eines Netzkodex über Mechanismen für die Kapazitätszuweisung in Fernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 984\u002F2013","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R0459",10173099,"ErwGr. 10","erwgr-10",null,"Erwägungsgründe","In Fällen, in denen sich die Geschäftsbedingungen für das Angebot gebündelter Kapazitätsprodukte von Fernleitungsnetzbetreibern auf beiden Seiten eines Kopplungspunktes erheblich voneinander unterscheiden, können Wert und Nutzen der Buchung gebündelter Kapazität für die Netznutzer begrenzt sein. Daher sollte unter der Federführung der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden („die Agentur“) und des Europäischen Verbunds der Fernleitungsnetzbetreiber („ENTSOG“) ein Verfahren eingeleitet werden, in dessen Rahmen solche Geschäftsbedingungen von Fernleitungsnetzbetreibern für gebündelte Kapazitätsprodukte in der gesamten Union bewertet und soweit möglich aneinander angeglichen werden sollten, um eine gemeinsame Vorlage für die Geschäftsbedingungen auszuarbeiten.","REG_2017_459 - Erwägungsgründe - ErwGr. 10\n\nIn Fällen, in denen sich die Geschäftsbedingungen für das Angebot gebündelter Kapazitätsprodukte von Fernleitungsnetzbetreibern auf beiden Seiten eines Kopplungspunktes erheblich voneinander unterscheiden, können Wert und Nutzen der Buchung gebündelter Kapazität für die Netznutzer begrenzt sein. Daher sollte unter der Federführung der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden („die Agentur“) und des Europäischen Verbunds der Fernleitungsnetzbetreiber („ENTSOG“) ein Verfahren eingeleitet werden, in dessen Rahmen solche Geschäftsbedingungen von Fernleitungsnetzbetreibern für gebündelte Kapazitätsprodukte in der gesamten Union bewertet und soweit möglich aneinander angeglichen werden sollten, um eine gemeinsame Vorlage für die Geschäftsbedingungen auszuarbeiten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 7","erwgr-7",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 13","erwgr-13",[],false]