[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_459-erwgr-12-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_459","zur Festlegung eines Netzkodex über Mechanismen für die Kapazitätszuweisung in Fernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 984\u002F2013","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R0459",10173101,"ErwGr. 12","erwgr-12",null,"Erwägungsgründe","Die Kapazitätszuweisung im Rahmen von Standardprojekten für neu zu schaffende Kapazität sollte durch das standardmäßig vorgesehene Auktionsverfahren erfolgen, um ein Höchstmaß an Transparenz und Diskriminierungsfreiheit zu gewährleisten. Bei großen und komplexen Projekten, die mehrere Mitgliedstaaten betreffen, sollte es den Fernleitungsnetzbetreibern jedoch erlaubt sein, alternative Zuweisungsmechanismen zu verwenden. Diese Mechanismen sollten die erforderliche Flexibilität bieten, um die Investition zu ermöglichen, falls eine echte Marktnachfrage besteht, aber sie sollten dennoch grenzüberschreitend abgestimmt sein. Falls die Anwendung eines alternativen Zuweisungsmechanismus erlaubt wird, muss eine Marktabschottung dadurch verhindert werden, dass ein höherer Kapazitätsanteil für kurzfristige Buchungen zurückgehalten wird.","REG_2017_459 - Erwägungsgründe - ErwGr. 12\n\nDie Kapazitätszuweisung im Rahmen von Standardprojekten für neu zu schaffende Kapazität sollte durch das standardmäßig vorgesehene Auktionsverfahren erfolgen, um ein Höchstmaß an Transparenz und Diskriminierungsfreiheit zu gewährleisten. Bei großen und komplexen Projekten, die mehrere Mitgliedstaaten betreffen, sollte es den Fernleitungsnetzbetreibern jedoch erlaubt sein, alternative Zuweisungsmechanismen zu verwenden. Diese Mechanismen sollten die erforderliche Flexibilität bieten, um die Investition zu ermöglichen, falls eine echte Marktnachfrage besteht, aber sie sollten dennoch grenzüberschreitend abgestimmt sein. Falls die Anwendung eines alternativen Zuweisungsmechanismus erlaubt wird, muss eine Marktabschottung dadurch verhindert werden, dass ein höherer Kapazitätsanteil für kurzfristige Buchungen zurückgehalten wird.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 9","erwgr-9",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 13","erwgr-13",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 14","erwgr-14",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 15","erwgr-15",[],false]