[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_460-art-14-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_460","zur Festlegung eines Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R0460",7062248,"Art. 14","art-14","Berechnung der Reservepreise bei Nicht-Jahres-Standardkapazitätsprodukten für verbindliche Kapazität ohne Anwendung von saisonalen Faktoren","KAPITEL III RESERVEPREISE","Bei Nicht-Jahres-Standardkapazitätsprodukten für verbindliche Kapazität werden die Reservepreise wie folgt berechnet:\na) Bei Quartals-Standardkapazitätsprodukten, Monats-Standardkapazitätsprodukten und Tages-Standardkapazitätsprodukten wird die folgende Formel angewandt: Pst = (M × T \u002F 365) × D Dabei gilt: Pst ist der Reservepreis für das jeweilige Standardkapazitätsprodukt; M ist der Wert des Multiplikators für das jeweilige Standardkapazitätsprodukt; T ist der Referenzpreis; D ist die in Gastagen angegebene Laufzeit des jeweiligen Standardkapazitätsprodukts. Bei Schaltjahren wird die Zahl 365 in der Formel durch die Zahl 366 ersetzt.\nb) Bei untertägigen Standardkapazitätsprodukten wird die folgende Formel angewandt: Pst = (M × T \u002F 8760) × H Dabei gilt: Pst ist der Reservepreis für das untertägige Standardkapazitätsprodukt; M ist der Wert des jeweiligen Multiplikators; T ist der Referenzpreis; H ist die in Stunden angegebene Laufzeit des untertägigen Standardkapazitätsprodukts. Bei Schaltjahren wird die Zahl 8760 in der Formel durch die Zahl 8784 ersetzt.","REG_2017_460 - KAPITEL III RESERVEPREISE - Art. 14 Berechnung der Reservepreise bei Nicht-Jahres-Standardkapazitätsprodukten für verbindliche Kapazität ohne Anwendung von saisonalen Faktoren\n\nBei Nicht-Jahres-Standardkapazitätsprodukten für verbindliche Kapazität werden die Reservepreise wie folgt berechnet:\na) Bei Quartals-Standardkapazitätsprodukten, Monats-Standardkapazitätsprodukten und Tages-Standardkapazitätsprodukten wird die folgende Formel angewandt: Pst = (M × T \u002F 365) × D Dabei gilt: Pst ist der Reservepreis für das jeweilige Standardkapazitätsprodukt; M ist der Wert des Multiplikators für das jeweilige Standardkapazitätsprodukt; T ist der Referenzpreis; D ist die in Gastagen angegebene Laufzeit des jeweiligen Standardkapazitätsprodukts. Bei Schaltjahren wird die Zahl 365 in der Formel durch die Zahl 366 ersetzt.\nb) Bei untertägigen Standardkapazitätsprodukten wird die folgende Formel angewandt: Pst = (M × T \u002F 8760) × H Dabei gilt: Pst ist der Reservepreis für das untertägige Standardkapazitätsprodukt; M ist der Wert des jeweiligen Multiplikators; T ist der Referenzpreis; H ist die in Stunden angegebene Laufzeit des untertägigen Standardkapazitätsprodukts. Bei Schaltjahren wird die Zahl 8760 in der Formel durch die Zahl 8784 ersetzt.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 13","Höhe der Multiplikatoren und saisonalen Faktoren","art-13",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 12","Allgemeine Bestimmungen","art-12",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 11","Bestimmungen für Ein- und Ausspeisesysteme, die mehr als einen Mitgliedstaat umfassen und in denen mehr als ein Fernleitungsnetzbetreiber tätig ist","art-11",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 15","Berechnung der Reservepreise bei Nicht-Jahres-Standardkapazitätsprodukten für verbindliche Kapazität bei Anwendung saisonaler Faktoren","art-15",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 16","Berechnung von Reservepreisen für Standardkapazitätsprodukte für unterbrechbare Kapazität","art-16",{"norm_key":45,"title":29,"slug":46},"Art. 17","art-17",[],false]