[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_460-art-24-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_460","zur Festlegung eines Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R0460",7062258,"Art. 24","art-24","Berechnung des zu zahlenden Preises an Kopplungspunkten","KAPITEL VI MARKTRÄUMUNGSPREIS UND ZU ZAHLENDER PREIS","Der für ein bestimmtes Standardkapazitätsprodukt an einem Kopplungspunkt zu zahlende Preis wird anhand einer der folgenden Formeln berechnet:\na) bei Anwendung des Ansatzes eines variablen zu zahlenden Preises: Pflo = PR,flo + AP Dabei gilt: Pflo ist der variable zu zahlende Preis; PR,flo ist der Reservepreis für ein Standardkapazitätsprodukt, der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem das Produkt genutzt werden kann; AP ist ein etwaiger Auktionsaufschlag.\nb) Bei Anwendung fester zu zahlender Preise: Pfix = (PR,y × IND) + RP + AP Dabei gilt: Pfix ist der feste zu zahlende Preis; PR,y ist der anwendbare Reservepreis für ein Jahres-Standardkapazitätsprodukt, der zum Zeitpunkt der Versteigerung dieses Produkts veröffentlicht wird; IND ist das Verhältnis zwischen dem gewählten Index zum Zeitpunkt der Nutzung und demselben Index zum Zeitpunkt der Versteigerung; RP ist der Risikoaufschlag, der den Vorteil der Sicherheit hinsichtlich der Höhe des Fernleitungsentgelts widerspiegelt und mindestens 0 betragen muss; AP ist ein etwaiger Auktionsaufschlag.","REG_2017_460 - KAPITEL VI MARKTRÄUMUNGSPREIS UND ZU ZAHLENDER PREIS - Art. 24 Berechnung des zu zahlenden Preises an Kopplungspunkten\n\nDer für ein bestimmtes Standardkapazitätsprodukt an einem Kopplungspunkt zu zahlende Preis wird anhand einer der folgenden Formeln berechnet:\na) bei Anwendung des Ansatzes eines variablen zu zahlenden Preises: Pflo = PR,flo + AP Dabei gilt: Pflo ist der variable zu zahlende Preis; PR,flo ist der Reservepreis für ein Standardkapazitätsprodukt, der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem das Produkt genutzt werden kann; AP ist ein etwaiger Auktionsaufschlag.\nb) Bei Anwendung fester zu zahlender Preise: Pfix = (PR,y × IND) + RP + AP Dabei gilt: Pfix ist der feste zu zahlende Preis; PR,y ist der anwendbare Reservepreis für ein Jahres-Standardkapazitätsprodukt, der zum Zeitpunkt der Versteigerung dieses Produkts veröffentlicht wird; IND ist das Verhältnis zwischen dem gewählten Index zum Zeitpunkt der Nutzung und demselben Index zum Zeitpunkt der Versteigerung; RP ist der Risikoaufschlag, der den Vorteil der Sicherheit hinsichtlich der Höhe des Fernleitungsentgelts widerspiegelt und mindestens 0 betragen muss; AP ist ein etwaiger Auktionsaufschlag.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 23","Berechnung des Markträumungspreises an Kopplungspunkten","art-23",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 22","Preisfestsetzung für Kapazitäten an virtuellen Kopplungspunkten","art-22",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 21","Preisfestsetzung für gebündelte Kapazitäten","art-21",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 25","Bedingungen für das Anbieten zu zahlender Preise","art-25",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 26","Regelmäßige Konsultationen","art-26",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 27","Regelmäßige Entscheidungen der nationalen Regulierungsbehörde","art-27",[],false]