[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_460-erwgr-4-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_460","zur Festlegung eines Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R0460",7062223,"ErwGr. 4","erwgr-4",null,"Erwägungsgründe","Um eine doppelte Entgelterhebung für die Fernleitung von und zu Speicheranlagen zu vermeiden, sollte diese Verordnung einen Mindestabschlag vorsehen, der dem allgemeinen Beitrag dieser Infrastrukturen zur Systemflexibilität und zur Versorgungssicherheit Rechnung trägt. Speicheranlagen, die einen direkten Zugang zu den Fernleitungsnetzen von zwei oder mehr Fernleitungsnetzbetreibern in direkt miteinander verbundenen Ein- und Ausspeisesystemen oder gleichzeitig zu einem Fernleitungs- und einem Verteilernetz bieten, ermöglichen den Gastransport zwischen direkt miteinander verbundenen Systemen. Wird an Einspeisepunkten von oder Ausspeisepunkten zu Speicheranlagen ein Abschlag angewandt, wenn diese Speicheranlagen für den Gastransport zwischen direkt miteinander verbundenen Netzen genutzt werden, so würde diesen Netznutzern im Vergleich zu anderen Netznutzern, die Kapazitätsprodukte ohne Abschlag an Kopplungspunkten buchen oder Speicheranlagen für den Gastransport innerhalb desselben Systems bzw. Netzes nutzen, ein Vorteil entstehen. Die Verordnung sollte daher Mechanismen zur Vermeidung einer solchen Diskriminierung enthalten.","REG_2017_460 - Erwägungsgründe - ErwGr. 4\n\nUm eine doppelte Entgelterhebung für die Fernleitung von und zu Speicheranlagen zu vermeiden, sollte diese Verordnung einen Mindestabschlag vorsehen, der dem allgemeinen Beitrag dieser Infrastrukturen zur Systemflexibilität und zur Versorgungssicherheit Rechnung trägt. Speicheranlagen, die einen direkten Zugang zu den Fernleitungsnetzen von zwei oder mehr Fernleitungsnetzbetreibern in direkt miteinander verbundenen Ein- und Ausspeisesystemen oder gleichzeitig zu einem Fernleitungs- und einem Verteilernetz bieten, ermöglichen den Gastransport zwischen direkt miteinander verbundenen Systemen. Wird an Einspeisepunkten von oder Ausspeisepunkten zu Speicheranlagen ein Abschlag angewandt, wenn diese Speicheranlagen für den Gastransport zwischen direkt miteinander verbundenen Netzen genutzt werden, so würde diesen Netznutzern im Vergleich zu anderen Netznutzern, die Kapazitätsprodukte ohne Abschlag an Kopplungspunkten buchen oder Speicheranlagen für den Gastransport innerhalb desselben Systems bzw. Netzes nutzen, ein Vorteil entstehen. Die Verordnung sollte daher Mechanismen zur Vermeidung einer solchen Diskriminierung enthalten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 1","erwgr-1",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 7","erwgr-7",[],false]