[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_542-erwgr-1-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":23,"citing_decisions":33,"is_thin":34},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_542","zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272\u002F2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen durch Hinzufügung eines Anhangs über die harmonisierten Informationen für die gesundheitliche Notversorgung","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R0542",7062298,"ErwGr. 1","erwgr-1",null,"Erwägungsgründe","Um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können, benötigen die in Übereinstimmung mit Artikel 45 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272\u002F2008 benannten Stellen Informationen zu den in Verkehr gebrachten Gemischen, die aufgrund ihrer Wirkungen auf die Gesundheit und aufgrund ihrer physikalischen Wirkungen als gefährlich eingestuft sind. Diese Informationen werden auf nationaler Ebene von Importeuren und nachgeschalteten Anwendern bei den benannten Stellen eingereicht und enthalten üblicherweise die Produktkennung, die Gefahrenkennzeichnung, Informationen zur Zusammensetzung sowie toxikologische Informationen. Die Giftnotrufzentralen stützen sich auf die von diesen benannten Stellen zur Verfügung gestellten Informationen und übernehmen in einigen Fällen selbst die Funktion dieser Stellen.","REG_2017_542 - Erwägungsgründe - ErwGr. 1\n\nUm ihre Aufgaben wahrnehmen zu können, benötigen die in Übereinstimmung mit Artikel 45 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272\u002F2008 benannten Stellen Informationen zu den in Verkehr gebrachten Gemischen, die aufgrund ihrer Wirkungen auf die Gesundheit und aufgrund ihrer physikalischen Wirkungen als gefährlich eingestuft sind. Diese Informationen werden auf nationaler Ebene von Importeuren und nachgeschalteten Anwendern bei den benannten Stellen eingereicht und enthalten üblicherweise die Produktkennung, die Gefahrenkennzeichnung, Informationen zur Zusammensetzung sowie toxikologische Informationen. Die Giftnotrufzentralen stützen sich auf die von diesen benannten Stellen zur Verfügung gestellten Informationen und übernehmen in einigen Fällen selbst die Funktion dieser Stellen.",{},[],[24,27,30],{"norm_key":25,"title":17,"slug":26},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",[],false]