[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_625-erwgr-3-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":29,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_625","über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999\u002F2001, (EG) Nr. 396\u002F2005, (EG) Nr. 1069\u002F2009, (EG) Nr. 1107\u002F2009, (EU) Nr. 1151\u002F2012, (EU) Nr. 652\u002F2014, (EU) 2016\u002F429 und (EU) 2016\u002F2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1\u002F2005 und (EG) Nr. 1099\u002F2009 des Rates sowie der Richtlinien 98\u002F58\u002FEG, 1999\u002F74\u002FEG, 2007\u002F43\u002FEG, 2008\u002F119\u002FEG und 2008\u002F120\u002FEG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854\u002F2004 und (EG) Nr. 882\u002F2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89\u002F608\u002FEWG, 89\u002F662\u002FEWG, 90\u002F425\u002FEWG, 91\u002F496\u002FEEG, 96\u002F23\u002FEG, 96\u002F93\u002FEG und 97\u002F78\u002FEG des Rates und des Beschlusses 92\u002F438\u002FEWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R0625",7062438,"ErwGr. 3","erwgr-3",null,"Erwägungsgründe","Das Unionsrecht gewährleistet durch eine Reihe harmonisierter Vorschriften, dass Lebens- und Futtermittel unbedenklich und gesund sind und dass Tätigkeiten, die Folgen für die Sicherheit der Lebensmittelkette oder den Schutz der Verbraucherinteressen im Hinblick auf Lebensmittel und Lebensmittelinformationen haben könnten, besonderen Anforderungen genügen müssen. Vorschriften der Union gewährleisten ferner ein hohes Schutzniveau der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie ein hohes Tierschutzniveau entlang der Lebensmittelkette und in allen Tätigkeitsbereichen, in denen die Verhinderung einer möglichen Verbreitung von Tierkrankheiten, die in manchen Fällen auf Menschen übertragbar sind, oder von Schädlingen, die für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse schädlich sind, im Mittelpunkt steht; sie gewährleisten zudem den Schutz der Umwelt vor Risiken, die von genetisch veränderten Organismen (GVO) oder Pflanzenschutzmitteln ausgehen können. Die korrekte Anwendung dieser Vorschriften, die im Folgenden zusammenfassend als „Unionsvorschriften zur Lebensmittelkette“ bezeichnet werden, trägt zum Funktionieren des Binnenmarktes bei.","REG_2017_625 - Erwägungsgründe - ErwGr. 3\n\nDas Unionsrecht gewährleistet durch eine Reihe harmonisierter Vorschriften, dass Lebens- und Futtermittel unbedenklich und gesund sind und dass Tätigkeiten, die Folgen für die Sicherheit der Lebensmittelkette oder den Schutz der Verbraucherinteressen im Hinblick auf Lebensmittel und Lebensmittelinformationen haben könnten, besonderen Anforderungen genügen müssen. Vorschriften der Union gewährleisten ferner ein hohes Schutzniveau der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie ein hohes Tierschutzniveau entlang der Lebensmittelkette und in allen Tätigkeitsbereichen, in denen die Verhinderung einer möglichen Verbreitung von Tierkrankheiten, die in manchen Fällen auf Menschen übertragbar sind, oder von Schädlingen, die für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse schädlich sind, im Mittelpunkt steht; sie gewährleisten zudem den Schutz der Umwelt vor Risiken, die von genetisch veränderten Organismen (GVO) oder Pflanzenschutzmitteln ausgehen können. Die korrekte Anwendung dieser Vorschriften, die im Folgenden zusammenfassend als „Unionsvorschriften zur Lebensmittelkette“ bezeichnet werden, trägt zum Funktionieren des Binnenmarktes bei.",{},[23,26],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 1","erwgr-1",[30,33,36],{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",[],false]