[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_625-erwgr-90-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_625","über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999\u002F2001, (EG) Nr. 396\u002F2005, (EG) Nr. 1069\u002F2009, (EG) Nr. 1107\u002F2009, (EU) Nr. 1151\u002F2012, (EU) Nr. 652\u002F2014, (EU) 2016\u002F429 und (EU) 2016\u002F2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1\u002F2005 und (EG) Nr. 1099\u002F2009 des Rates sowie der Richtlinien 98\u002F58\u002FEG, 1999\u002F74\u002FEG, 2007\u002F43\u002FEG, 2008\u002F119\u002FEG und 2008\u002F120\u002FEG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854\u002F2004 und (EG) Nr. 882\u002F2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89\u002F608\u002FEWG, 89\u002F662\u002FEWG, 90\u002F425\u002FEWG, 91\u002F496\u002FEEG, 96\u002F23\u002FEG, 96\u002F93\u002FEG und 97\u002F78\u002FEG des Rates und des Beschlusses 92\u002F438\u002FEWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R0625",7062525,"ErwGr. 90","erwgr-90",null,"Erwägungsgründe","Verstöße gegen die Unionsvorschriften zur Lebensmittelkette oder die Vorschriften der vorliegenden Verordnung sollten in allen Mitgliedstaaten mit wirksamen, abschreckenden und verhältnismäßigen Sanktionen belegt werden, deren Strenge sich unter anderem nach den potenziellen Schäden im Hinblick auf die menschliche Gesundheit richtet, die aufgrund der Verstöße entstehen können, unter anderem auch in Fällen, in denen Unternehmer bei einer amtlichen Kontrolle nicht kooperieren oder in denen falsche oder irreführende amtliche Bescheinigungen oder Attestierungen vorgelegt oder verwendet werden. Damit finanzielle Sanktionen wegen Verstößen gegen Vorschriften aufgrund betrügerischer und irreführender Praktiken ausreichend abschreckend wirken, sollten sie in einer Höhe festgelegt werden, die möglichst über dem mit dem Verstoß angestrebten ungerechtfertigten Vorteil liegt.","REG_2017_625 - Erwägungsgründe - ErwGr. 90\n\nVerstöße gegen die Unionsvorschriften zur Lebensmittelkette oder die Vorschriften der vorliegenden Verordnung sollten in allen Mitgliedstaaten mit wirksamen, abschreckenden und verhältnismäßigen Sanktionen belegt werden, deren Strenge sich unter anderem nach den potenziellen Schäden im Hinblick auf die menschliche Gesundheit richtet, die aufgrund der Verstöße entstehen können, unter anderem auch in Fällen, in denen Unternehmer bei einer amtlichen Kontrolle nicht kooperieren oder in denen falsche oder irreführende amtliche Bescheinigungen oder Attestierungen vorgelegt oder verwendet werden. Damit finanzielle Sanktionen wegen Verstößen gegen Vorschriften aufgrund betrügerischer und irreführender Praktiken ausreichend abschreckend wirken, sollten sie in einer Höhe festgelegt werden, die möglichst über dem mit dem Verstoß angestrebten ungerechtfertigten Vorteil liegt.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 89","erwgr-89",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 88","erwgr-88",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 87","erwgr-87",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 91","erwgr-91",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 92","erwgr-92",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 93","erwgr-93",[],false]