[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_625-erwgr-91-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_625","über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999\u002F2001, (EG) Nr. 396\u002F2005, (EG) Nr. 1069\u002F2009, (EG) Nr. 1107\u002F2009, (EU) Nr. 1151\u002F2012, (EU) Nr. 652\u002F2014, (EU) 2016\u002F429 und (EU) 2016\u002F2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1\u002F2005 und (EG) Nr. 1099\u002F2009 des Rates sowie der Richtlinien 98\u002F58\u002FEG, 1999\u002F74\u002FEG, 2007\u002F43\u002FEG, 2008\u002F119\u002FEG und 2008\u002F120\u002FEG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854\u002F2004 und (EG) Nr. 882\u002F2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89\u002F608\u002FEWG, 89\u002F662\u002FEWG, 90\u002F425\u002FEWG, 91\u002F496\u002FEEG, 96\u002F23\u002FEG, 96\u002F93\u002FEG und 97\u002F78\u002FEG des Rates und des Beschlusses 92\u002F438\u002FEWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R0625",7062526,"ErwGr. 91","erwgr-91",null,"Erwägungsgründe","Es sollte jeder Person möglich sein, den zuständigen Behörden neue Informationen zur Kenntnis bringen, die diesen helfen, Verstöße gegen diese Verordnung und die Unionsvorschriften gemäß Artikel 1 Absatz 2 aufzudecken und Sanktionen zu verhängen. Informanten könnten jedoch aufgrund des Fehlens klarer Verfahren und aus Angst vor Vergeltungsmaßnahmen abgeschreckt werden. Die Meldung von Verstößen gegen diese Verordnung ist nützlich, um sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden in der Lage sind, Verstöße aufzudecken und Sanktionen für Verstöße zu verhängen. Deshalb sollte mit dieser Verordnung sichergestellt werden, dass angemessene Vorkehrungen bestehen, um es jeder Person zu ermöglichen, die zuständigen Behörden über mögliche Verstöße gegen diese Verordnung zu unterrichten und sie vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen.","REG_2017_625 - Erwägungsgründe - ErwGr. 91\n\nEs sollte jeder Person möglich sein, den zuständigen Behörden neue Informationen zur Kenntnis bringen, die diesen helfen, Verstöße gegen diese Verordnung und die Unionsvorschriften gemäß Artikel 1 Absatz 2 aufzudecken und Sanktionen zu verhängen. Informanten könnten jedoch aufgrund des Fehlens klarer Verfahren und aus Angst vor Vergeltungsmaßnahmen abgeschreckt werden. Die Meldung von Verstößen gegen diese Verordnung ist nützlich, um sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden in der Lage sind, Verstöße aufzudecken und Sanktionen für Verstöße zu verhängen. Deshalb sollte mit dieser Verordnung sichergestellt werden, dass angemessene Vorkehrungen bestehen, um es jeder Person zu ermöglichen, die zuständigen Behörden über mögliche Verstöße gegen diese Verordnung zu unterrichten und sie vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 90","erwgr-90",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 89","erwgr-89",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 88","erwgr-88",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 92","erwgr-92",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 93","erwgr-93",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 94","erwgr-94",[],false]