[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_712-art-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_712","zur Festlegung des Bezugsjahrs und des Programms der statistischen Daten und Metadaten für Volks- und Wohnungszählungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 763\u002F2008 des Europäischen Parlaments und des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R0712",7062966,"Art. 5","art-5","Metadaten über die Feldwerte",null,"(1) Sofern zutreffend, versehen die Mitgliedstaaten ein Hyperwürfelfeld mit folgenden Markierungen: a) „vertraulich“; b) „unzuverlässig“; c) „nach der ersten Datenübermittlung revidiert“; d) „siehe beigefügte Informationen“.\n(2) Jedes Feld, dessen vertraulicher Feldwert durch den speziellen Wert „nicht verfügbar“ ersetzt wird, wird mit der Markierung „vertraulich“ gekennzeichnet.\n(3) Jedes Feld, dessen numerischer Feldwert unzuverlässig ist, wird mit der Markierung „unzuverlässig“ gekennzeichnet.\n(4) Für jede Zelle, die mit mindestens einer der Markierungen „unzuverlässig“, „nach der ersten Datenübermittlung revidiert“ oder „siehe beigefügte Informationen“ versehen ist, wird eine Erläuterung beigefügt.","REG_2017_712 - Art. 5 Metadaten über die Feldwerte\n\n(1) Sofern zutreffend, versehen die Mitgliedstaaten ein Hyperwürfelfeld mit folgenden Markierungen: a) „vertraulich“; b) „unzuverlässig“; c) „nach der ersten Datenübermittlung revidiert“; d) „siehe beigefügte Informationen“.\n(2) Jedes Feld, dessen vertraulicher Feldwert durch den speziellen Wert „nicht verfügbar“ ersetzt wird, wird mit der Markierung „vertraulich“ gekennzeichnet.\n(3) Jedes Feld, dessen numerischer Feldwert unzuverlässig ist, wird mit der Markierung „unzuverlässig“ gekennzeichnet.\n(4) Für jede Zelle, die mit mindestens einer der Markierungen „unzuverlässig“, „nach der ersten Datenübermittlung revidiert“ oder „siehe beigefügte Informationen“ versehen ist, wird eine Erläuterung beigefügt.",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 4","Programm der statistischen Daten","art-4",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 3","Stichtag","art-3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 2","Begriffsbestimmungen","art-2",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 6","Metadaten über die Themen","art-6",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 7","Inkrafttreten","art-7",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Anhang I","Programm der statistischen Daten (Hyperwürfel) für das Bezugsjahr 2021","anhang-i",[],false]