[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_821-erwgr-21-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_821","zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-10","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R0821",7064417,"ErwGr. 21","erwgr-21",null,"Erwägungsgründe","Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Die Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Anerkennung von Systemen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht als gleichwertig, die Aberkennung der Gleichwertigkeit im Falle von Mängeln und die Erstellung der weltweiten Liste verantwortungsvoller Hütten und Raffinerien sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182\u002F2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) ausgeübt werden. Angesichts der Natur dieser Durchführungsrechtsakte und im Hinblick auf das begrenzte Ermessen der Kommission dahin gehend, dass diese Rechtsakte auf im Wege eines delegierten Rechtsakts zu erlassende Methoden und Kriterien zur Anerkennung von Systemen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht durch die Kommission gestützt werden sollten, wird für den Erlass dieser Durchführungsrechtsakte das Beratungsverfahren als das geeignete Verfahren erachtet.","REG_2017_821 - Erwägungsgründe - ErwGr. 21\n\nZur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Die Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Anerkennung von Systemen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht als gleichwertig, die Aberkennung der Gleichwertigkeit im Falle von Mängeln und die Erstellung der weltweiten Liste verantwortungsvoller Hütten und Raffinerien sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182\u002F2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) ausgeübt werden. Angesichts der Natur dieser Durchführungsrechtsakte und im Hinblick auf das begrenzte Ermessen der Kommission dahin gehend, dass diese Rechtsakte auf im Wege eines delegierten Rechtsakts zu erlassende Methoden und Kriterien zur Anerkennung von Systemen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht durch die Kommission gestützt werden sollten, wird für den Erlass dieser Durchführungsrechtsakte das Beratungsverfahren als das geeignete Verfahren erachtet.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 18","erwgr-18",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 24","erwgr-24",[],false]