[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_821-erwgr-25-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":44,"is_thin":45},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_821","zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-10","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R0821",7064421,"ErwGr. 25","erwgr-25",null,"Erwägungsgründe","In ihrer gemeinsamen Mitteilung vom 5. März 2014„Verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten: Für ein integriertes EU-Konzept“ (im Folgenden „gemeinsame Mitteilung vom 5. März 2014“) haben sich die Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur Umsetzung von Begleitmaßnahmen verpflichtet, aus denen sich ein integrierter Ansatz der Union für verantwortungsvolle Beschaffung parallel zu dieser Verordnung ergeben soll, wobei nicht nur eine umfangreiche Mitwirkung von Wirtschaftsbeteiligten an dem in dieser Verordnung vorgesehenen Unionssystem angestrebt wird, sondern auch ein globaler, kohärenter und umfassender Ansatz sichergestellt werden soll, um die verantwortungsvolle Beschaffung aus Konflikt- und Hochrisikogebieten zu fördern.","REG_2017_821 - Erwägungsgründe - ErwGr. 25\n\nIn ihrer gemeinsamen Mitteilung vom 5. März 2014„Verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten: Für ein integriertes EU-Konzept“ (im Folgenden „gemeinsame Mitteilung vom 5. März 2014“) haben sich die Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur Umsetzung von Begleitmaßnahmen verpflichtet, aus denen sich ein integrierter Ansatz der Union für verantwortungsvolle Beschaffung parallel zu dieser Verordnung ergeben soll, wobei nicht nur eine umfangreiche Mitwirkung von Wirtschaftsbeteiligten an dem in dieser Verordnung vorgesehenen Unionssystem angestrebt wird, sondern auch ein globaler, kohärenter und umfassender Ansatz sichergestellt werden soll, um die verantwortungsvolle Beschaffung aus Konflikt- und Hochrisikogebieten zu fördern.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 22","erwgr-22",[33,36,40],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 1","Gegenstand und Anwendungsbereich","art-1",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 2","Begriffsbestimmungen","art-2",[],false]