[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_852-erwgr-18-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_852","über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102\u002F2008","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R0852",7064526,"ErwGr. 18","erwgr-18",null,"Erwägungsgründe","Die Herstellung von Alkoholaten unter Verwendung von Quecksilber als Elektrode sollte schrittweise auslaufen und solche Herstellungsprozesse sollten so bald wie möglich durch praktikable quecksilberfreie Herstellungsprozesse ersetzt werden. Für die Herstellung von Natrium- oder Kalium-Methanolat oder -Ethanolat unter Verwendung von Quecksilber sollten Betriebsanforderungen festgelegt werden, da es keine einschlägigen quecksilberfreien Herstellungsprozesse gibt. Es sollten Maßnahmen getroffen werden, um die Verwendung von Quecksilber zu verringern und anzustreben, diese Verwendung in solchen Produktionsprozessen so bald wie möglich, spätestens jedoch vor dem 1. Januar 2028 schrittweise auslaufen zu lassen.","REG_2017_852 - Erwägungsgründe - ErwGr. 18\n\nDie Herstellung von Alkoholaten unter Verwendung von Quecksilber als Elektrode sollte schrittweise auslaufen und solche Herstellungsprozesse sollten so bald wie möglich durch praktikable quecksilberfreie Herstellungsprozesse ersetzt werden. Für die Herstellung von Natrium- oder Kalium-Methanolat oder -Ethanolat unter Verwendung von Quecksilber sollten Betriebsanforderungen festgelegt werden, da es keine einschlägigen quecksilberfreien Herstellungsprozesse gibt. Es sollten Maßnahmen getroffen werden, um die Verwendung von Quecksilber zu verringern und anzustreben, diese Verwendung in solchen Produktionsprozessen so bald wie möglich, spätestens jedoch vor dem 1. Januar 2028 schrittweise auslaufen zu lassen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 17","erwgr-17",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 15","erwgr-15",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 21","erwgr-21",[],false]