[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_852-erwgr-22-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_852","über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102\u002F2008","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R0852",7064530,"ErwGr. 22","erwgr-22",null,"Erwägungsgründe","In zahnmedizinischen Einrichtungen, in denen Dentalamalgam verwendet wird oder Dentalamalgamfüllungen oder solche Füllungen enthaltende Zähne entfernt werden, sollte die Verwendung von Dentalamalgam in vordosierter, verkapselter Form erlaubt werden und die Verwendung von Amalgamabscheidern verbindlich vorgeschrieben werden, um Zahnärzte und Patienten vor einer Quecksilberexposition zu schützen und sicherzustellen, dass die entstehenden Quecksilberabfälle gesammelt und nach Maßgabe einer ordnungsgemäßen Abfallbewirtschaftung beseitigt und unter keinen Umständen in die Umwelt freigesetzt werden. In diesem Zusammenhang sollte verboten werden, dass Zahnärzte Quecksilber in loser Form verwenden. Amalgamkapseln, wie sie in den Europäischen Normen EN ISO 13897:2004 und EN ISO 24234:2015 beschrieben sind, gelten als geeignet für die Verwendung durch Zahnärzte. Darüber hinaus sollte für Amalgamabscheider eine Mindestabscheideleistung festgelegt werden. Die Konformität von Amalgamabscheidern sollte auf einschlägigen Normen wie der Europäischen Norm EN ISO 11143:2008 beruhen. Angesichts der Größe von Wirtschaftsteilnehmern in der Zahnheilkunde, die von der Einführung dieser Anforderungen betroffen sind, sollte diesen Wirtschaftsteilnehmern ausreichend Zeit gelassen werden, um sich auf diese Anforderungen einzustellen.","REG_2017_852 - Erwägungsgründe - ErwGr. 22\n\nIn zahnmedizinischen Einrichtungen, in denen Dentalamalgam verwendet wird oder Dentalamalgamfüllungen oder solche Füllungen enthaltende Zähne entfernt werden, sollte die Verwendung von Dentalamalgam in vordosierter, verkapselter Form erlaubt werden und die Verwendung von Amalgamabscheidern verbindlich vorgeschrieben werden, um Zahnärzte und Patienten vor einer Quecksilberexposition zu schützen und sicherzustellen, dass die entstehenden Quecksilberabfälle gesammelt und nach Maßgabe einer ordnungsgemäßen Abfallbewirtschaftung beseitigt und unter keinen Umständen in die Umwelt freigesetzt werden. In diesem Zusammenhang sollte verboten werden, dass Zahnärzte Quecksilber in loser Form verwenden. Amalgamkapseln, wie sie in den Europäischen Normen EN ISO 13897:2004 und EN ISO 24234:2015 beschrieben sind, gelten als geeignet für die Verwendung durch Zahnärzte. Darüber hinaus sollte für Amalgamabscheider eine Mindestabscheideleistung festgelegt werden. Die Konformität von Amalgamabscheidern sollte auf einschlägigen Normen wie der Europäischen Norm EN ISO 11143:2008 beruhen. Angesichts der Größe von Wirtschaftsteilnehmern in der Zahnheilkunde, die von der Einführung dieser Anforderungen betroffen sind, sollte diesen Wirtschaftsteilnehmern ausreichend Zeit gelassen werden, um sich auf diese Anforderungen einzustellen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 19","erwgr-19",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 25","erwgr-25",[],false]