[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_880-art-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_880","mit Regelungen über die Anwendung einer Rückstandshöchstmenge, die für einen pharmakologisch wirksamen Stoff in einem bestimmten Lebensmittel festgelegt wurde, auf ein anderes von derselben Tierart stammendes Lebensmittel bzw. die Anwendung einer Rückstandshöchstmenge, die für einen pharmakologisch wirksamen Stoff in einer oder mehreren Tierarten festgelegt wurde, auf andere Tierarten, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 470\u002F2009 des Europäischen Parlaments und des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R0880",7064610,"Art. 5","art-5","Extrapolation von Haupttierarten auf verwandte Nebentierarten",null,"Wenn die EMA erwägt, Rückstandshöchstmengen einer Referenztierart für die Haupttierarten auf eine betreffende Art aus der Kategorie der verwandten Arten, die zu den Nebentierarten gehört, zu extrapolieren, wendet sie folgende Kriterien an:\na) Die für die Referenztierart geltenden Rückstandshöchstmengen können im Verhältnis 1:1 auf die betreffende Tierart extrapoliert werden, wenn es sich bei der Ausgangsverbindung um den Markerrückstand bei der Referenztierart handelt.\nb) Wenn es sich bei der Ausgangsverbindung nicht um den Markerrückstand bei der Referenztierart handelt, kann vom Antragsteller die Bestätigung verlangt werden, dass der Markerrückstand in den betreffenden Geweben\u002FLebensmitteln vorkommt.\nc) Die festgelegten Rückstandshöchstmengen werden gemäß dem Muster im Anhang extrapoliert.\nd) Das Gewebe\u002FLebensmittel von Haupt- und Nebentierart muss dasselbe sein.\ne) Der Status „Keine Rückstandshöchstmenge(n) erforderlich“ kann direkt auf die betreffende Tierart extrapoliert werden.","REG_2017_880 - Art. 5 Extrapolation von Haupttierarten auf verwandte Nebentierarten\n\nWenn die EMA erwägt, Rückstandshöchstmengen einer Referenztierart für die Haupttierarten auf eine betreffende Art aus der Kategorie der verwandten Arten, die zu den Nebentierarten gehört, zu extrapolieren, wendet sie folgende Kriterien an:\na) Die für die Referenztierart geltenden Rückstandshöchstmengen können im Verhältnis 1:1 auf die betreffende Tierart extrapoliert werden, wenn es sich bei der Ausgangsverbindung um den Markerrückstand bei der Referenztierart handelt.\nb) Wenn es sich bei der Ausgangsverbindung nicht um den Markerrückstand bei der Referenztierart handelt, kann vom Antragsteller die Bestätigung verlangt werden, dass der Markerrückstand in den betreffenden Geweben\u002FLebensmitteln vorkommt.\nc) Die festgelegten Rückstandshöchstmengen werden gemäß dem Muster im Anhang extrapoliert.\nd) Das Gewebe\u002FLebensmittel von Haupt- und Nebentierart muss dasselbe sein.\ne) Der Status „Keine Rückstandshöchstmenge(n) erforderlich“ kann direkt auf die betreffende Tierart extrapoliert werden.",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 4","Mindestkriterien für die Extrapolation","art-4",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 3","Grundsätze der Extrapolation","art-3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 2","Begriffsbestimmungen","art-2",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 6","Extrapolation zwischen nicht verwandten Tierarten sowie von einer Referenztierart für die Nebentierarten auf eine betreffende Tierart der Haupttierarten","art-6",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 7","Extrapolation zwischen Lebensmitteln","art-7",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 8","Inkrafttreten","art-8",[],false]