[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_893-erwgr-24-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_893","zur Änderung der Anhänge I und IV der Verordnung (EG) Nr. 999\u002F2001 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Anhänge X, XIV und XV der Verordnung (EU) Nr. 142\u002F2011 der Kommission in Bezug auf die Bestimmungen über verarbeitetes tierisches Protein","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R0893",7064638,"ErwGr. 24","erwgr-24",null,"Erwägungsgründe","Anhang IV Kapitel V Abschnitt E Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 999\u002F2001 verbietet die Ausfuhr von verarbeitetem tierischem Protein von Wiederkäuern. Ursprüngliches Ziel dieser Bestimmung war es, in einer Zeit, in der die bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE) in der Union epidemische Ausmaße angenommen hatte und Europa global gesehen am stärksten betroffen war, die Ausbreitung von BSE zu bekämpfen. Seitdem hat sich die Situation bezüglich BSE in der Union jedoch erheblich verbessert. Im Jahr 2015 wurden in der Union fünf BSE-Fälle gemeldet, während es im Jahr 2001 noch 2 166 gemeldete Fälle waren. Diese Verbesserung der BSE-Situation in der Union spiegelt sich in der Tatsache wider, dass mittlerweile 23 Mitgliedstaaten als Länder mit vernachlässigbarem BSE-Risiko gemäß der Entscheidung 2007\u002F453\u002FEG der Kommission (7) anerkannt sind, basierend auf dem BSE-Risikostatus, der auf internationaler Ebene von der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) zuerkannt wird.","REG_2017_893 - Erwägungsgründe - ErwGr. 24\n\nAnhang IV Kapitel V Abschnitt E Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 999\u002F2001 verbietet die Ausfuhr von verarbeitetem tierischem Protein von Wiederkäuern. Ursprüngliches Ziel dieser Bestimmung war es, in einer Zeit, in der die bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE) in der Union epidemische Ausmaße angenommen hatte und Europa global gesehen am stärksten betroffen war, die Ausbreitung von BSE zu bekämpfen. Seitdem hat sich die Situation bezüglich BSE in der Union jedoch erheblich verbessert. Im Jahr 2015 wurden in der Union fünf BSE-Fälle gemeldet, während es im Jahr 2001 noch 2 166 gemeldete Fälle waren. Diese Verbesserung der BSE-Situation in der Union spiegelt sich in der Tatsache wider, dass mittlerweile 23 Mitgliedstaaten als Länder mit vernachlässigbarem BSE-Risiko gemäß der Entscheidung 2007\u002F453\u002FEG der Kommission (7) anerkannt sind, basierend auf dem BSE-Risikostatus, der auf internationaler Ebene von der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) zuerkannt wird.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 21","erwgr-21",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 27","erwgr-27",[],false]