[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_894-erwgr-3-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":29,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_894","zur Änderung der Anhänge III und VII der Verordnung (EG) Nr. 999\u002F2001 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Genotypisierung von Schafen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R0894",10227368,"ErwGr. 3","erwgr-3",null,"Erwägungsgründe","Die ursprünglichen Ziele, für Scrapie empfängliche Genotypen bei Schafen aufzuzeichnen und resistente Schafsgenotypen für jedes einzelne Land zu ermitteln, sind seit Einführung der Genotypisierung nach dem Zufallsprinzip gemäß Anhang III Kapitel A Teil II Nummer 8.2 der Verordnung (EG) Nr. 999\u002F2001 erreicht worden. Die Genotypisierung nach dem Zufallsprinzip von Schafen bleibt jedoch sinnvoll in Mitgliedstaaten, die gemäß Artikel 6a der Verordnung (EG) Nr. 999\u002F2001 und Kapitel C in deren Anhang VII ein Züchtungsprogramm zur Selektion nach TSE-Resistenz bei ihren Schafpopulationen durchführen, das eine Änderung des genetischen Profils ihrer gesamten Schafpopulation zum Ziel hat. Mit einer solchen zufallsbasierten Genotypisierung eines Bruchteils ihres gesamten Schafbestands können diese Mitgliedstaaten ermessen, ob ihr Züchtungsprogramm die gewünschte Wirkung erzielt, nämlich die Frequenz der ARR-Allele zu erhöhen und gleichzeitig die Prävalenz derjenigen Allele zu verringern, die nachweislich zur TSE-Anfälligkeit beitragen.","REG_2017_894 - Erwägungsgründe - ErwGr. 3\n\nDie ursprünglichen Ziele, für Scrapie empfängliche Genotypen bei Schafen aufzuzeichnen und resistente Schafsgenotypen für jedes einzelne Land zu ermitteln, sind seit Einführung der Genotypisierung nach dem Zufallsprinzip gemäß Anhang III Kapitel A Teil II Nummer 8.2 der Verordnung (EG) Nr. 999\u002F2001 erreicht worden. Die Genotypisierung nach dem Zufallsprinzip von Schafen bleibt jedoch sinnvoll in Mitgliedstaaten, die gemäß Artikel 6a der Verordnung (EG) Nr. 999\u002F2001 und Kapitel C in deren Anhang VII ein Züchtungsprogramm zur Selektion nach TSE-Resistenz bei ihren Schafpopulationen durchführen, das eine Änderung des genetischen Profils ihrer gesamten Schafpopulation zum Ziel hat. Mit einer solchen zufallsbasierten Genotypisierung eines Bruchteils ihres gesamten Schafbestands können diese Mitgliedstaaten ermessen, ob ihr Züchtungsprogramm die gewünschte Wirkung erzielt, nämlich die Frequenz der ARR-Allele zu erhöhen und gleichzeitig die Prävalenz derjenigen Allele zu verringern, die nachweislich zur TSE-Anfälligkeit beitragen.",{},[23,26],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 1","erwgr-1",[30,33,36],{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",[],false]