[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_1139-art-42-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_1139","zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111\u002F2005, (EG) Nr. 1008\u002F2008, (EU) Nr. 996\u002F2010, (EU) Nr. 376\u002F2014 und der Richtlinien 2014\u002F30\u002FEU und 2014\u002F53\u002FEU des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552\u002F2004 und (EG) Nr. 216\u002F2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922\u002F91 des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R1139",7065161,"Art. 42","art-42","Organisationen, die an der Konstruktion, der Herstellung und der Instandhaltung von ATM\u002FANS-Systemen und ATM\u002FANS-Komponenten beteiligt sind","KAPITEL III MATERIELLE ANFORDERUNGEN","(1) Im Einklang mit in gemäß Artikel 43 genannten Durchführungsrechtsakten kann unter Berücksichtigung der in den Artikeln 1 und 4 dargelegten Ziele und Grundsätze und insbesondere der Art der betreffenden Tätigkeit von Organisationen, die an der Konstruktion, der Herstellung und der Instandhaltung von ATM\u002FANS-Systemen und ATM\u002FANS-Komponenten beteiligt sind, und des mit ihr verbundenen Risikos verlangt werden, dass sie a) erklären, dass sie über die Befähigung und die Mittel zur Wahrnehmung der Verantwortlichkeiten verfügen, die mit den unter Einhaltung dieser Durchführungsrechtsakten durchgeführten Tätigkeiten verbunden sind, oder b) im Besitz einer Zulassung\u002Feines Zeugnisses sind.\n(2) Die\u002Fdas in Absatz 1 Buchstabe b dieses Artikels genannte Zulassung\u002FZeugnis wird auf Antrag erteilt, wenn der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er die Vorschriften erfüllt, die durch die in Artikel 43 genannten Durchführungsrechtsakte festgelegt wurden, die erlassen wurden, um die Einhaltung der in Artikel 40 genannten grundlegenden Anforderungen sicherzustellen.\n(3) In der\u002Fdem in Absatz 1 Buchstabe b dieses Artikels genannten Zulassung\u002FZeugnis werden die gewährten Rechte vermerkt. Die Zulassung\u002Fdas Zeugnis kann geändert werden, um der Aufnahme oder dem Widerruf von Rechten im Einklang mit den in Artikel 43 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe d genannten Durchführungsrechtsakten Rechnung zu tragen.\n(4) Im Einklang mit den in Artikel 43 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe d genannten Durchführungsrechtsakten kann die\u002Fdas in Absatz 1 Buchstabe b dieses Artikels genannte Zulassung\u002FZeugnis eingeschränkt, ausgesetzt oder widerrufen werden, wenn der Inhaber die Vorschriften und Verfahren für die Erteilung und Aufrechterhaltung dieser Zulassung\u002Fdieses Zeugnisses nicht mehr erfüllt.","REG_2018_1139 - KAPITEL III MATERIELLE ANFORDERUNGEN - ABSCHNITT V ATM\u002FANS - Art. 42 Organisationen, die an der Konstruktion, der Herstellung und der Instandhaltung von ATM\u002FANS-Systemen und ATM\u002FANS-Komponenten beteiligt sind\n\n(1) Im Einklang mit in gemäß Artikel 43 genannten Durchführungsrechtsakten kann unter Berücksichtigung der in den Artikeln 1 und 4 dargelegten Ziele und Grundsätze und insbesondere der Art der betreffenden Tätigkeit von Organisationen, die an der Konstruktion, der Herstellung und der Instandhaltung von ATM\u002FANS-Systemen und ATM\u002FANS-Komponenten beteiligt sind, und des mit ihr verbundenen Risikos verlangt werden, dass sie a) erklären, dass sie über die Befähigung und die Mittel zur Wahrnehmung der Verantwortlichkeiten verfügen, die mit den unter Einhaltung dieser Durchführungsrechtsakten durchgeführten Tätigkeiten verbunden sind, oder b) im Besitz einer Zulassung\u002Feines Zeugnisses sind.\n(2) Die\u002Fdas in Absatz 1 Buchstabe b dieses Artikels genannte Zulassung\u002FZeugnis wird auf Antrag erteilt, wenn der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er die Vorschriften erfüllt, die durch die in Artikel 43 genannten Durchführungsrechtsakte festgelegt wurden, die erlassen wurden, um die Einhaltung der in Artikel 40 genannten grundlegenden Anforderungen sicherzustellen.\n(3) In der\u002Fdem in Absatz 1 Buchstabe b dieses Artikels genannten Zulassung\u002FZeugnis werden die gewährten Rechte vermerkt. Die Zulassung\u002Fdas Zeugnis kann geändert werden, um der Aufnahme oder dem Widerruf von Rechten im Einklang mit den in Artikel 43 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe d genannten Durchführungsrechtsakten Rechnung zu tragen.\n(4) Im Einklang mit den in Artikel 43 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe d genannten Durchführungsrechtsakten kann die\u002Fdas in Absatz 1 Buchstabe b dieses Artikels genannte Zulassung\u002FZeugnis eingeschränkt, ausgesetzt oder widerrufen werden, wenn der Inhaber die Vorschriften und Verfahren für die Erteilung und Aufrechterhaltung dieser Zulassung\u002Fdieses Zeugnisses nicht mehr erfüllt.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"ABSCHNITT V ATM\u002FANS",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 41","ATM\u002FANS-Anbieter","art-41",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 40","Grundlegende Anforderungen","art-40",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 39","Befugnisübertragung","art-39",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 43","Durchführungsrechtsakte für ATM\u002FANS-Anbieter und für Organisationen, die an der Konstruktion, der Herstellung oder der Instandhaltung von ATM\u002FANS-Systemen und ATM\u002FANS-Komponenten beteiligt sind","art-43",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 44","Durchführungsrechtsakte für die Nutzung des Luftraums und die Gestaltung von Luftraumstrukturen","art-44",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 45","ATM\u002FANS-Systeme und ATM\u002FANS-Komponenten","art-45",[],false]