[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_1142-erwgr-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_1142","zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1321\u002F2014 in Bezug auf die Einführung bestimmter Kategorien von Lizenzen für die Luftfahrzeuginstandhaltung, die Änderung des Verfahrens für die Abnahme von Komponenten externer Lieferanten und die Änderung der Rechte von Ausbildungsbetrieben für Instandhaltungspersonal","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R1142",7065369,"ErwGr. 5","erwgr-5",null,"Erwägungsgründe","Der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (im Folgenden die „Agentur“) liegen Berichte über eine erhebliche Anzahl von Betrugsfällen vor, die auf eine vorsätzliche Verletzung der in der Verordnung (EU) Nr. 1321\u002F2014 festgelegten Prüfungsstandards schließen lassen. Diese Fälle bezogen sich auf Prüfungen des Grundwissens, die Auszubildende, die keine Grundlagenausbildung absolviert haben, bei genehmigten Ausbildungsbetrieben für die Instandhaltung ablegten. Diese Situation hat zu erheblichen Sicherheitsbedenken insbesondere angesichts des Risikos geführt, dass Lizenzinhaber ein Luftfahrzeug nach der Instandhaltung freigeben, ohne über das nötige Grundwissen zu verfügen. Daher sollten nunmehr Maßnahmen ergriffen werden, mit denen diese Sicherheitsbedenken ausgeräumt werden.","REG_2018_1142 - Erwägungsgründe - ErwGr. 5\n\nDer Europäischen Agentur für Flugsicherheit (im Folgenden die „Agentur“) liegen Berichte über eine erhebliche Anzahl von Betrugsfällen vor, die auf eine vorsätzliche Verletzung der in der Verordnung (EU) Nr. 1321\u002F2014 festgelegten Prüfungsstandards schließen lassen. Diese Fälle bezogen sich auf Prüfungen des Grundwissens, die Auszubildende, die keine Grundlagenausbildung absolviert haben, bei genehmigten Ausbildungsbetrieben für die Instandhaltung ablegten. Diese Situation hat zu erheblichen Sicherheitsbedenken insbesondere angesichts des Risikos geführt, dass Lizenzinhaber ein Luftfahrzeug nach der Instandhaltung freigeben, ohne über das nötige Grundwissen zu verfügen. Daher sollten nunmehr Maßnahmen ergriffen werden, mit denen diese Sicherheitsbedenken ausgeräumt werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 2","erwgr-2",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 8","erwgr-8",[],false]