[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_1240-erwgr-28-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_1240","über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1077\u002F2011, (EU) Nr. 515\u002F2014, (EU) 2016\u002F399, (EU) 2016\u002F1624 und (EU) 2017\u002F2226","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R1240",7065689,"ErwGr. 28","erwgr-28",null,"Erwägungsgründe","Es sollte eine ETIAS-Überwachungsliste erstellt werden, anhand deren Zusammenhänge zwischen Daten in einem Antragsdatensatz und Informationen in Bezug auf Personen, die einer terroristischen oder anderen schweren Straftat oder der Beteiligung an einer solchen verdächtigt werden oder in deren Fall auf der Grundlage einer Gesamtbeurteilung einer Person faktische Anhaltspunkte oder hinreichende Gründe für die Annahme vorliegen, dass sie eine terroristische Straftat oder andere schwere Straftaten begehen werden, ermittelt werden können. Die ETIAS-Überwachungsliste sollte Teil des ETIAS-Zentralsystems sein. Die Daten sollten von Europol — unbeschadet der einschlägigen Bestimmungen über die internationale Zusammenarbeit der Verordnung (EU) 2016\u002F794 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) — und von den Mitgliedstaaten in die ETIAS-Überwachungsliste eingegeben werden. Vor der Aufnahme von Daten in die ETIAS-Überwachungsliste sollte festgestellt werden, dass diese Daten angemessen, richtig und wichtig genug sind, um in die ETIAS-Überwachungsliste aufgenommen zu werden, und dass ihre Aufnahme nicht zu einer unverhältnismäßig hohen Zahl von manuell zu verarbeitenden Anträgen führen würde. Die Daten sollten regelmäßig überprüft und verifiziert werden, um ihre kontinuierliche Richtigkeit zu gewährleisten.","REG_2018_1240 - Erwägungsgründe - ErwGr. 28\n\nEs sollte eine ETIAS-Überwachungsliste erstellt werden, anhand deren Zusammenhänge zwischen Daten in einem Antragsdatensatz und Informationen in Bezug auf Personen, die einer terroristischen oder anderen schweren Straftat oder der Beteiligung an einer solchen verdächtigt werden oder in deren Fall auf der Grundlage einer Gesamtbeurteilung einer Person faktische Anhaltspunkte oder hinreichende Gründe für die Annahme vorliegen, dass sie eine terroristische Straftat oder andere schwere Straftaten begehen werden, ermittelt werden können. Die ETIAS-Überwachungsliste sollte Teil des ETIAS-Zentralsystems sein. Die Daten sollten von Europol — unbeschadet der einschlägigen Bestimmungen über die internationale Zusammenarbeit der Verordnung (EU) 2016\u002F794 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) — und von den Mitgliedstaaten in die ETIAS-Überwachungsliste eingegeben werden. Vor der Aufnahme von Daten in die ETIAS-Überwachungsliste sollte festgestellt werden, dass diese Daten angemessen, richtig und wichtig genug sind, um in die ETIAS-Überwachungsliste aufgenommen zu werden, und dass ihre Aufnahme nicht zu einer unverhältnismäßig hohen Zahl von manuell zu verarbeitenden Anträgen führen würde. Die Daten sollten regelmäßig überprüft und verifiziert werden, um ihre kontinuierliche Richtigkeit zu gewährleisten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 27","erwgr-27",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 25","erwgr-25",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 31","erwgr-31",[],false]