[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_1497-erwgr-7-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_1497","zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333\u002F2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Lebensmittelkategorie 17 und der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R1497",10228544,"ErwGr. 7","erwgr-7",null,"Erwägungsgründe","Aus den Diskussionen mit den Mitgliedstaaten ging außerdem hervor, dass klargestellt werden sollte, ob sich die für die Lebensmittelzusatzstoffe der Lebensmittelkategorie 17 angegebene (Verwendungs-)Höchstmenge auf in Verkehr gebrachte Lebensmittel oder auf verzehrfertige Lebensmittel bezieht. Daher sollte ein einleitender Teil aufgenommen werden, in dem auf bestimmte der in dieser Lebensmittelkategorie zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe Bezug genommen wird. Dies steht im Einklang mit den früheren Einträgen zu diesen Lebensmittelzusatzstoffen in den Richtlinien 94\u002F35\u002FEG (4), 94\u002F36\u002FEG (5) und 95\u002F2\u002FEG (6) des Europäischen Parlaments und des Rates.","REG_2018_1497 - Erwägungsgründe - ErwGr. 7\n\nAus den Diskussionen mit den Mitgliedstaaten ging außerdem hervor, dass klargestellt werden sollte, ob sich die für die Lebensmittelzusatzstoffe der Lebensmittelkategorie 17 angegebene (Verwendungs-)Höchstmenge auf in Verkehr gebrachte Lebensmittel oder auf verzehrfertige Lebensmittel bezieht. Daher sollte ein einleitender Teil aufgenommen werden, in dem auf bestimmte der in dieser Lebensmittelkategorie zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe Bezug genommen wird. Dies steht im Einklang mit den früheren Einträgen zu diesen Lebensmittelzusatzstoffen in den Richtlinien 94\u002F35\u002FEG (4), 94\u002F36\u002FEG (5) und 95\u002F2\u002FEG (6) des Europäischen Parlaments und des Rates.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 4","erwgr-4",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 10","erwgr-10",[],false]