[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_1671-erwgr-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":26,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_1671","zur Änderung der Verordnung (EU) 2017\u002F825 zur Erhöhung der Finanzausstattung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen und zur Anpassung seines übergeordneten Ziels","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R1671",7066296,"ErwGr. 2","erwgr-2",null,"Erwägungsgründe","Das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (im Folgenden „Programm“) wurde aufgelegt, um die Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung und Durchführung administrativer und wachstumsfördernder struktureller Reformen von Interesse für die Union zu verbessern, indem unter anderem eine effiziente und wirksame Verwendung der Unionsfonds gefördert wird. Die Unterstützung im Rahmen des Programms stellt die Kommission auf Antrag der jeweiligen Mitgliedstaaten in zahlreichen Politikbereichen bereit. Die Schaffung widerstandsfähiger Volkswirtschaften und einer krisenfesten Gesellschaft auf der Grundlage robuster wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Strukturen, die es den Mitgliedstaaten erlauben, Schocks effizient aufzufangen und rasch zu überwinden, trägt zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt bei und erschließt Wachstumspotenzial. Die Mitgliedstaaten sollten im Einklang mit ihrem Rechtsrahmen geeignete Beiträge und eine sachgerechte Einbeziehung von nationalen und regionalen öffentlichen Verwaltungen und Interessenträgern fördern. Die Umsetzung institutioneller, administrativer und wachstumsfördernder struktureller Reformen, die für die Mitgliedstaaten wichtig sind, sowie die Übernahme von Verantwortung vor Ort für Strukturreformen von Interesse für die Union sind wichtige Mittel, um solche Entwicklungen zu erreichen.","REG_2018_1671 - Erwägungsgründe - ErwGr. 2\n\nDas Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (im Folgenden „Programm“) wurde aufgelegt, um die Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung und Durchführung administrativer und wachstumsfördernder struktureller Reformen von Interesse für die Union zu verbessern, indem unter anderem eine effiziente und wirksame Verwendung der Unionsfonds gefördert wird. Die Unterstützung im Rahmen des Programms stellt die Kommission auf Antrag der jeweiligen Mitgliedstaaten in zahlreichen Politikbereichen bereit. Die Schaffung widerstandsfähiger Volkswirtschaften und einer krisenfesten Gesellschaft auf der Grundlage robuster wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Strukturen, die es den Mitgliedstaaten erlauben, Schocks effizient aufzufangen und rasch zu überwinden, trägt zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt bei und erschließt Wachstumspotenzial. Die Mitgliedstaaten sollten im Einklang mit ihrem Rechtsrahmen geeignete Beiträge und eine sachgerechte Einbeziehung von nationalen und regionalen öffentlichen Verwaltungen und Interessenträgern fördern. Die Umsetzung institutioneller, administrativer und wachstumsfördernder struktureller Reformen, die für die Mitgliedstaaten wichtig sind, sowie die Übernahme von Verantwortung vor Ort für Strukturreformen von Interesse für die Union sind wichtige Mittel, um solche Entwicklungen zu erreichen.",{},[23],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 1","erwgr-1",[27,30,33],{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",[],false]