[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_1724-erwgr-12-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_1724","über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024\u002F2012","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R1724",7066419,"ErwGr. 12","erwgr-12",null,"Erwägungsgründe","Durch die vorliegende Verordnung sollte ein einheitliches digitales Zugangsportal geschaffen werden, das Bürger und Unternehmen in die Lage versetzen soll, Informationen über die Vorschriften und Anforderungen einzuholen, die sie aufgrund des nationalen und\u002Foder des Unionsrechts einhalten müssen. Das Zugangstor sollte Bürgern und Unternehmen den Kontakt mit den Hilfs- und Problemlösungsdiensten erleichtern, die auf Unions- oder nationaler Ebene bestehen, und diesen Kontakt wirksamer gestalten. Das Zugangstor sollte auch den Zugang zu Online-Verfahren und deren Abschluss vereinfachen. Diese Verordnung sollte keine Auswirkungen auf die bestehenden Rechte und Pflichten nach Unionsrecht oder nationalem Recht in diesen Politikbereichen haben. In Bezug auf die in Anhang II dieser Verordnung aufgeführten Verfahren und die Verfahren nach den Richtlinien 2005\u002F36\u002FEG und 2006\u002F123\u002FEG und nach den Richtlinien 2014\u002F24\u002FEU (8) und 2014\u002F25\u002FEU (9) des Europäischen Parlaments und des Rates sollte diese Verordnung bezüglich des Austausches von Nachweisen zwischen den zuständigen Behörden in den jeweiligen Mitgliedstaaten die Beachtung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung unterstützen und das Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten uneingeschränkt achten.","REG_2018_1724 - Erwägungsgründe - ErwGr. 12\n\nDurch die vorliegende Verordnung sollte ein einheitliches digitales Zugangsportal geschaffen werden, das Bürger und Unternehmen in die Lage versetzen soll, Informationen über die Vorschriften und Anforderungen einzuholen, die sie aufgrund des nationalen und\u002Foder des Unionsrechts einhalten müssen. Das Zugangstor sollte Bürgern und Unternehmen den Kontakt mit den Hilfs- und Problemlösungsdiensten erleichtern, die auf Unions- oder nationaler Ebene bestehen, und diesen Kontakt wirksamer gestalten. Das Zugangstor sollte auch den Zugang zu Online-Verfahren und deren Abschluss vereinfachen. Diese Verordnung sollte keine Auswirkungen auf die bestehenden Rechte und Pflichten nach Unionsrecht oder nationalem Recht in diesen Politikbereichen haben. In Bezug auf die in Anhang II dieser Verordnung aufgeführten Verfahren und die Verfahren nach den Richtlinien 2005\u002F36\u002FEG und 2006\u002F123\u002FEG und nach den Richtlinien 2014\u002F24\u002FEU (8) und 2014\u002F25\u002FEU (9) des Europäischen Parlaments und des Rates sollte diese Verordnung bezüglich des Austausches von Nachweisen zwischen den zuständigen Behörden in den jeweiligen Mitgliedstaaten die Beachtung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung unterstützen und das Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten uneingeschränkt achten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 9","erwgr-9",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 13","erwgr-13",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 14","erwgr-14",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 15","erwgr-15",[],false]