[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_1724-erwgr-54-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_1724","über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024\u002F2012","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R1724",7066461,"ErwGr. 54","erwgr-54",null,"Erwägungsgründe","Die zuständigen Behörden und die Kommission sollten sicherstellen, dass die Informationen, Verfahren und Dienste für die sie verantwortlich sind den Sicherheitskriterien entsprechen. Die gemäß dieser Verordnung bestellten nationalen Koordinatoren und die Kommission sollten die Einhaltung der Qualitäts- und Sicherheitskriterien auf nationaler Ebene und auf Unionsebene in regelmäßigen Abständen überprüfen und auftretende Probleme angehen. Die nationalen Koordinatoren sollten die Kommission darüber hinaus bei der Überwachung des Funktionierens des technischen Systems, das den grenzüberschreitenden Austausch von Nachweisen ermöglicht, unterstützen. Die vorliegende Verordnung sollte der Kommission verschiedene Mittel an die Hand geben, um einer möglichen Verschlechterung der Qualität der über das Zugangstor angebotenen Dienste entgegenzuwirken; je nachdem, wie schwerwiegend und dauerhaft eine solche Verschlechterung ist, würde auch die Koordinierungsgruppe gegebenenfalls für das Zugangstor mit einbezogen werden. Die Kommission trägt dennoch die Gesamtverantwortung dafür, zu überwachen, dass die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung eingehalten werden.","REG_2018_1724 - Erwägungsgründe - ErwGr. 54\n\nDie zuständigen Behörden und die Kommission sollten sicherstellen, dass die Informationen, Verfahren und Dienste für die sie verantwortlich sind den Sicherheitskriterien entsprechen. Die gemäß dieser Verordnung bestellten nationalen Koordinatoren und die Kommission sollten die Einhaltung der Qualitäts- und Sicherheitskriterien auf nationaler Ebene und auf Unionsebene in regelmäßigen Abständen überprüfen und auftretende Probleme angehen. Die nationalen Koordinatoren sollten die Kommission darüber hinaus bei der Überwachung des Funktionierens des technischen Systems, das den grenzüberschreitenden Austausch von Nachweisen ermöglicht, unterstützen. Die vorliegende Verordnung sollte der Kommission verschiedene Mittel an die Hand geben, um einer möglichen Verschlechterung der Qualität der über das Zugangstor angebotenen Dienste entgegenzuwirken; je nachdem, wie schwerwiegend und dauerhaft eine solche Verschlechterung ist, würde auch die Koordinierungsgruppe gegebenenfalls für das Zugangstor mit einbezogen werden. Die Kommission trägt dennoch die Gesamtverantwortung dafür, zu überwachen, dass die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung eingehalten werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 53","erwgr-53",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 52","erwgr-52",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 51","erwgr-51",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 55","erwgr-55",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 56","erwgr-56",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 57","erwgr-57",[],false]