[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_1725-art-13-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_1725","zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45\u002F2001 und des Beschlusses Nr. 1247\u002F2002\u002FEG","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R1725",7066634,"Art. 13","art-13","Garantien in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken","KAPITEL II ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE","Die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken unterliegt geeigneten Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person gemäß dieser Verordnung. Mit diesen Garantien wird sichergestellt, dass technische und organisatorische Maßnahmen bestehen, mit denen insbesondere die Achtung des Grundsatzes der Datenminimierung gewährleistet wird. Zu diesen Maßnahmen kann die Pseudonymisierung gehören, sofern es möglich ist, diese Zwecke auf diese Weise zu erfüllen. In allen Fällen, in denen diese Zwecke durch die Weiterverarbeitung, bei der die Identifizierung von betroffenen Personen nicht oder nicht mehr möglich ist, erfüllt werden können, werden diese Zwecke auf diese Weise erfüllt.","REG_2018_1725 - KAPITEL II ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE - Art. 13 Garantien in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken\n\nDie Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken unterliegt geeigneten Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person gemäß dieser Verordnung. Mit diesen Garantien wird sichergestellt, dass technische und organisatorische Maßnahmen bestehen, mit denen insbesondere die Achtung des Grundsatzes der Datenminimierung gewährleistet wird. Zu diesen Maßnahmen kann die Pseudonymisierung gehören, sofern es möglich ist, diese Zwecke auf diese Weise zu erfüllen. In allen Fällen, in denen diese Zwecke durch die Weiterverarbeitung, bei der die Identifizierung von betroffenen Personen nicht oder nicht mehr möglich ist, erfüllt werden können, werden diese Zwecke auf diese Weise erfüllt.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 12","Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist","art-12",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 11","Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten","art-11",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 10","Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten","art-10",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 14","Transparente Informationen, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person","art-14",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 15","Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person","art-15",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 16","Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden","art-16",[],false]