[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_1861-art-40-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_1861","über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der Grenzkontrollen, zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1987\u002F2006","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R1861",7067469,"Art. 40","art-40","Löschung von Ausschreibungen","KAPITEL VII RECHT AUF ZUGRIFF UND ÜBERPRÜFUNG UND LÖSCHUNG DER AUSSCHREIBUNGEN","(1) Ausschreibungen zur Verweigerung der Einreise und des Aufenthalts nach Artikel 24 werden gelöscht: a) wenn die zuständige Behörde die Entscheidung, aufgrund deren die Ausschreibung eingegeben wurde, zurückgenommen oder für nichtig erklärt hat, oder b) gegebenenfalls nach dem Konsultationsverfahren gemäß Artikel 27 und 29.\n(2) Ausschreibungen von Drittstaatsangehörigen, gegen die eine restriktive Maßnahme erlassen wurde, mit der ihre Einreise in das Hoheitsgebiet von Mitgliedstaaten oder ihre Durchreise durch dieses Hoheitsgebiet verhindert werden soll, werden gelöscht, wenn die restriktive Maßnahme beendet, ausgesetzt oder aufgehoben worden ist.\n(3) Ausschreibungen einer Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats oder eines Staates erworben hat, dessen Staatsangehörige nach dem Unionsrecht das Recht auf Freizügigkeit genießen, werden gelöscht, sobald der ausschreibende Mitgliedstaat Kenntnis davon erlangt oder er nach Artikel 44 darüber informiert wird, dass die betreffende Person eine solche Staatsangehörigkeit erworben hat.\n(4) Ausschreibungen werden nach dem Ablaufen der Ausschreibung gemäß Artikel 39 gelöscht.","REG_2018_1861 - KAPITEL VII RECHT AUF ZUGRIFF UND ÜBERPRÜFUNG UND LÖSCHUNG DER AUSSCHREIBUNGEN - Art. 40 Löschung von Ausschreibungen\n\n(1) Ausschreibungen zur Verweigerung der Einreise und des Aufenthalts nach Artikel 24 werden gelöscht: a) wenn die zuständige Behörde die Entscheidung, aufgrund deren die Ausschreibung eingegeben wurde, zurückgenommen oder für nichtig erklärt hat, oder b) gegebenenfalls nach dem Konsultationsverfahren gemäß Artikel 27 und 29.\n(2) Ausschreibungen von Drittstaatsangehörigen, gegen die eine restriktive Maßnahme erlassen wurde, mit der ihre Einreise in das Hoheitsgebiet von Mitgliedstaaten oder ihre Durchreise durch dieses Hoheitsgebiet verhindert werden soll, werden gelöscht, wenn die restriktive Maßnahme beendet, ausgesetzt oder aufgehoben worden ist.\n(3) Ausschreibungen einer Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats oder eines Staates erworben hat, dessen Staatsangehörige nach dem Unionsrecht das Recht auf Freizügigkeit genießen, werden gelöscht, sobald der ausschreibende Mitgliedstaat Kenntnis davon erlangt oder er nach Artikel 44 darüber informiert wird, dass die betreffende Person eine solche Staatsangehörigkeit erworben hat.\n(4) Ausschreibungen werden nach dem Ablaufen der Ausschreibung gemäß Artikel 39 gelöscht.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 39","Prüffrist für Ausschreibungen","art-39",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 38","Umfang des Zugriffs","art-38",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 37","Evaluierung der Nutzung des SIS durch Europol und die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache","art-37",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 41","Verarbeitung von SIS-Daten","art-41",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 42","SIS-Daten und nationale Dateien","art-42",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 43","Information im Falle der Nichtausführung einer Ausschreibung","art-43",[],false]