[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_1971-erwgr-17-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_1971","zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro), zur Änderung der Verordnung (EU) 2015\u002F2120 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1211\u002F2009","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R1971",7067891,"ErwGr. 17","erwgr-17",null,"Erwägungsgründe","Als technisches Gremium mit Fachwissen auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation, das sich aus Vertretern der NRB und der Kommission zusammensetzt, ist das GEREK für bestimmte Aufgaben am besten geeignet, beispielsweise, um zu effizienten Binnenmarktverfahren für Entwürfe nationaler Maßnahmen zur Marktregulierung beizutragen, um den NRB und anderen maßgeblichen zuständigen Behörden die erforderlichen Leitlinien bereitzustellen und so für gemeinsame Kriterien und einen kohärenten Regulierungsansatz zu sorgen und um auf Unionsebene bestimmte Register, Datenbanken und Listen zu führen. Nicht dazu gehören jedoch die Aufgaben der NRB, die mit den Märkten für elektronische Kommunikation und ihren lokalen Gegebenheiten am engsten verbunden sind.","REG_2018_1971 - Erwägungsgründe - ErwGr. 17\n\nAls technisches Gremium mit Fachwissen auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation, das sich aus Vertretern der NRB und der Kommission zusammensetzt, ist das GEREK für bestimmte Aufgaben am besten geeignet, beispielsweise, um zu effizienten Binnenmarktverfahren für Entwürfe nationaler Maßnahmen zur Marktregulierung beizutragen, um den NRB und anderen maßgeblichen zuständigen Behörden die erforderlichen Leitlinien bereitzustellen und so für gemeinsame Kriterien und einen kohärenten Regulierungsansatz zu sorgen und um auf Unionsebene bestimmte Register, Datenbanken und Listen zu führen. Nicht dazu gehören jedoch die Aufgaben der NRB, die mit den Märkten für elektronische Kommunikation und ihren lokalen Gegebenheiten am engsten verbunden sind.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 14","erwgr-14",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 18","erwgr-18",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 20","erwgr-20",[],false]