[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_1971-erwgr-47-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_1971","zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro), zur Änderung der Verordnung (EU) 2015\u002F2120 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1211\u002F2009","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R1971",7067921,"ErwGr. 47","erwgr-47",null,"Erwägungsgründe","Die Anbieter von öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten sollten den Verbrauchern alternative Tarifangebote für internationale Kommunikation mit unterschiedlichen Entgelten für regulierte intra-EU-Kommunikation unterbreiten können, und die Verbraucher sollten die Möglichkeit haben, sich bewusst für solche Angebote zu entscheiden und jederzeit kostenlos zurück zu wechseln, selbst bei Verträgen, die die Verbraucher vor Inkrafttreten solcher Bestimmungen abgeschlossen haben. Nur bei alternativen Angeboten für internationale Kommunikation wie jene, die alle oder einige Drittländer abdecken, sollte es, sofern vom Verbraucher akzeptiert, möglich sein, den Anbieter von seiner Verpflichtung zu befreien, die Obergrenzen für regulierte intra-EU-Kommunikation nicht zu überschreiten. Andere Vorteile, etwa subventionierte Endgeräte oder Rabatte auf andere elektronische Kommunikationsdienste, die den Verbrauchern von den Anbietern angeboten werden, sind ein normaler Bestandteil des Wettbewerbs und dürften sich nicht auf die Anwendbarkeit der Preisobergrenzen für regulierte intra-EU-Kommunikation auswirken.","REG_2018_1971 - Erwägungsgründe - ErwGr. 47\n\nDie Anbieter von öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten sollten den Verbrauchern alternative Tarifangebote für internationale Kommunikation mit unterschiedlichen Entgelten für regulierte intra-EU-Kommunikation unterbreiten können, und die Verbraucher sollten die Möglichkeit haben, sich bewusst für solche Angebote zu entscheiden und jederzeit kostenlos zurück zu wechseln, selbst bei Verträgen, die die Verbraucher vor Inkrafttreten solcher Bestimmungen abgeschlossen haben. Nur bei alternativen Angeboten für internationale Kommunikation wie jene, die alle oder einige Drittländer abdecken, sollte es, sofern vom Verbraucher akzeptiert, möglich sein, den Anbieter von seiner Verpflichtung zu befreien, die Obergrenzen für regulierte intra-EU-Kommunikation nicht zu überschreiten. Andere Vorteile, etwa subventionierte Endgeräte oder Rabatte auf andere elektronische Kommunikationsdienste, die den Verbrauchern von den Anbietern angeboten werden, sind ein normaler Bestandteil des Wettbewerbs und dürften sich nicht auf die Anwendbarkeit der Preisobergrenzen für regulierte intra-EU-Kommunikation auswirken.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 46","erwgr-46",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 45","erwgr-45",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 44","erwgr-44",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 48","erwgr-48",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 49","erwgr-49",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 50","erwgr-50",[],false]