[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_1971-erwgr-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_1971","zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro), zur Änderung der Verordnung (EU) 2015\u002F2120 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1211\u002F2009","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R1971",7067883,"ErwGr. 9","erwgr-9",null,"Erwägungsgründe","In ihrer Mitteilung „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ vom 6. Mai 2015 äußerte die Kommission die Absicht, im Jahr 2016 Vorschläge für eine ambitionierte Reform des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation vorzulegen, deren Schwerpunkt unter anderem auf einem wirksameren institutionellen Rechtsrahmen liegen sollte, um, im Zuge der Schaffung der richtigen Bedingungen für den digitalen Binnenmarkt, für bedarfsgerechte Vorschriften für die elektronische Kommunikation zu sorgen. Dazu gehören der Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität, die besser koordinierte Verwaltung der Funkfrequenzen für Drahtlosnetze und die Schaffung gleicher Voraussetzungen für moderne digitale Netze und innovative Dienste. In der Mitteilung wurde hervorgehoben, dass aufgrund der sich verändernden Marktgegebenheiten und des sich wandelnden technologischen Umfelds der institutionelle Rahmen durch eine Aufwertung der Rolle des GEREK gestärkt werden muss.","REG_2018_1971 - Erwägungsgründe - ErwGr. 9\n\nIn ihrer Mitteilung „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ vom 6. Mai 2015 äußerte die Kommission die Absicht, im Jahr 2016 Vorschläge für eine ambitionierte Reform des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation vorzulegen, deren Schwerpunkt unter anderem auf einem wirksameren institutionellen Rechtsrahmen liegen sollte, um, im Zuge der Schaffung der richtigen Bedingungen für den digitalen Binnenmarkt, für bedarfsgerechte Vorschriften für die elektronische Kommunikation zu sorgen. Dazu gehören der Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität, die besser koordinierte Verwaltung der Funkfrequenzen für Drahtlosnetze und die Schaffung gleicher Voraussetzungen für moderne digitale Netze und innovative Dienste. In der Mitteilung wurde hervorgehoben, dass aufgrund der sich verändernden Marktgegebenheiten und des sich wandelnden technologischen Umfelds der institutionelle Rahmen durch eine Aufwertung der Rolle des GEREK gestärkt werden muss.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 6","erwgr-6",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 12","erwgr-12",[],false]