[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_1999-erwgr-39-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_1999","über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 663\u002F2009 und (EG) Nr. 715\u002F2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 94\u002F22\u002FEG, 98\u002F70\u002FEG, 2009\u002F31\u002FEG, 2009\u002F73,\u002FEG, 2010\u002F31\u002FEU, 2012\u002F27\u002FEU und 2013\u002F30\u002FEU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2009\u002F119\u002FEG und (EU) 2015\u002F652 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525\u002F2013 des Europäischen Parlaments und des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-14","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R1999",7068034,"ErwGr. 39","erwgr-39",null,"Erwägungsgründe","Wie für die Planung werden in den sektorspezifischen Rechtsvorschriften der Union in den Bereichen Energie und Klima auch für die Berichterstattung Vorschriften festgelegt, die — in Ergänzung zu Marktreformen — zum großen Teil zur Förderung des Wandels in den Mitgliedstaaten von Nutzen waren; da diese Vorschriften jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingeführt wurden, kam es zu Überschneidungen und Kostenineffizienz, und zudem wurden Synergieeffekte und Wechselwirkungen zwischen Politikbereichen wie Verringerung der Treibhausgasemissionen, erneuerbare Energie, Energieeffizienz und Marktintegration nicht ausreichend berücksichtigt. Um ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Erfordernis einer ordnungsgemäßen Überwachung der Umsetzung der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne und dem Erfordernis der Verringerung des Verwaltungsaufwands zu erreichen, sollten die Mitgliedstaaten zweijährliche Fortschrittsberichte über die Umsetzung der Pläne und andere Entwicklungen im Energiesystem erstellen. Einige Berichte, insbesondere im Rahmen der Meldepflichten des UNFCCC und des Unionsrechts im Klimabereich, müssten jedoch noch jährlich vorgelegt werden.","REG_2018_1999 - Erwägungsgründe - ErwGr. 39\n\nWie für die Planung werden in den sektorspezifischen Rechtsvorschriften der Union in den Bereichen Energie und Klima auch für die Berichterstattung Vorschriften festgelegt, die — in Ergänzung zu Marktreformen — zum großen Teil zur Förderung des Wandels in den Mitgliedstaaten von Nutzen waren; da diese Vorschriften jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingeführt wurden, kam es zu Überschneidungen und Kostenineffizienz, und zudem wurden Synergieeffekte und Wechselwirkungen zwischen Politikbereichen wie Verringerung der Treibhausgasemissionen, erneuerbare Energie, Energieeffizienz und Marktintegration nicht ausreichend berücksichtigt. Um ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Erfordernis einer ordnungsgemäßen Überwachung der Umsetzung der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne und dem Erfordernis der Verringerung des Verwaltungsaufwands zu erreichen, sollten die Mitgliedstaaten zweijährliche Fortschrittsberichte über die Umsetzung der Pläne und andere Entwicklungen im Energiesystem erstellen. Einige Berichte, insbesondere im Rahmen der Meldepflichten des UNFCCC und des Unionsrechts im Klimabereich, müssten jedoch noch jährlich vorgelegt werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 38","erwgr-38",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 37","erwgr-37",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 36","erwgr-36",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 40","erwgr-40",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 41","erwgr-41",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 42","erwgr-42",[],false]