[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_2000-erwgr-1-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":23,"citing_decisions":33,"is_thin":34},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_2000","zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 516\u002F2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur erneuten Bindung der verbleibenden Mittel, die zur Unterstützung der Umsetzung der Beschlüsse (EU) 2015\u002F1523 und (EU) 2015\u002F1601 des Rates gebunden wurden, oder zur Zuweisung dieser Mittel für andere Maßnahmen der nationalen Programme","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R2000",7068221,"ErwGr. 1","erwgr-1",null,"Erwägungsgründe","Mit dieser Verordnung soll ermöglicht werden, die verbleibenden Mittel, die zur Unterstützung der Umsetzung der Beschlüsse (EU) 2015\u002F1523 (2) und (EU) 2015\u002F1601 (3) des Rates nach der Verordnung (EU) Nr. 516\u002F2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) gebunden wurden, erneut zu binden oder entsprechend den Prioritäten der Union und dem Bedarf der Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen der Asyl- und Migrationspolitik anderen Maßnahmen der nationalen Programme zuzuweisen. Außerdem soll dafür gesorgt werden, dass solche erneuten Mittelbindungen oder Zuweisungen auf transparente Weise vorgenommen werden.","REG_2018_2000 - Erwägungsgründe - ErwGr. 1\n\nMit dieser Verordnung soll ermöglicht werden, die verbleibenden Mittel, die zur Unterstützung der Umsetzung der Beschlüsse (EU) 2015\u002F1523 (2) und (EU) 2015\u002F1601 (3) des Rates nach der Verordnung (EU) Nr. 516\u002F2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) gebunden wurden, erneut zu binden oder entsprechend den Prioritäten der Union und dem Bedarf der Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen der Asyl- und Migrationspolitik anderen Maßnahmen der nationalen Programme zuzuweisen. Außerdem soll dafür gesorgt werden, dass solche erneuten Mittelbindungen oder Zuweisungen auf transparente Weise vorgenommen werden.",{},[],[24,27,30],{"norm_key":25,"title":17,"slug":26},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",[],false]