[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_643-anhang-ii-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":34,"citing_decisions":44,"is_thin":45},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_643","über die Statistik des Eisenbahnverkehrs","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R0643",7068954,"Anhang II","anhang-ii",null,"Anhänge","JÄHRLICHE STATISTIKEN ÜBER DEN PERSONENVERKEHR —AUSFÜHRLICHE BERICHTERSTATTUNG\nListe der Variablen und Messgrößen\tBeförderte Fahrgäste ausgedrückt in: — Zahl der Fahrgäste — Personenkilometern Personenzugbewegungen ausgedrückt in: — Zugkilometern\n—\tZahl der Fahrgäste\n—\tPersonenkilometern\n—\tZugkilometern\nBezugszeitraum\tEin Jahr\nPeriodizität\tJährlich\nListe der Tabellen mit der Aufschlüsselung für jede Tabelle\tTabelle II1: Beförderte Fahrgäste nach Beförderungsart Tabelle II2: Im grenzüberschreitenden Verkehr beförderte Fahrgäste nach Einsteigeland und Aussteigeland Tabelle II3: Personenzugbewegungen\nFrist für die Datenübermittlung\tAcht Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums\nErster Bezugszeitraum\t2016\nAnmerkungen\t1. Die Beförderungsart wird wie folgt untergliedert: — innerstaatlich — grenzüberschreitend 2. Für die Tabellen II1 und II2 melden die Mitgliedstaaten Daten, die auch die außerhalb des Meldelandes verkauften Fahrausweise umfassen. Diese Informationen können entweder direkt bei den einzelstaatlichen Behörden anderer Länder eingeholt oder anhand internationaler Vereinbarungen über die Verrechnung von Fahrausweisen ermittelt werden.\n1.\tDie Beförderungsart wird wie folgt untergliedert: — innerstaatlich — grenzüberschreitend\n—\tinnerstaatlich\n—\tgrenzüberschreitend\n2.\tFür die Tabellen II1 und II2 melden die Mitgliedstaaten Daten, die auch die außerhalb des Meldelandes verkauften Fahrausweise umfassen. Diese Informationen können entweder direkt bei den einzelstaatlichen Behörden anderer Länder eingeholt oder anhand internationaler Vereinbarungen über die Verrechnung von Fahrausweisen ermittelt werden.","REG_2018_643 - Anhänge - Anhang II\n\nJÄHRLICHE STATISTIKEN ÜBER DEN PERSONENVERKEHR —AUSFÜHRLICHE BERICHTERSTATTUNG\nListe der Variablen und Messgrößen\tBeförderte Fahrgäste ausgedrückt in: — Zahl der Fahrgäste — Personenkilometern Personenzugbewegungen ausgedrückt in: — Zugkilometern\n—\tZahl der Fahrgäste\n—\tPersonenkilometern\n—\tZugkilometern\nBezugszeitraum\tEin Jahr\nPeriodizität\tJährlich\nListe der Tabellen mit der Aufschlüsselung für jede Tabelle\tTabelle II1: Beförderte Fahrgäste nach Beförderungsart Tabelle II2: Im grenzüberschreitenden Verkehr beförderte Fahrgäste nach Einsteigeland und Aussteigeland Tabelle II3: Personenzugbewegungen\nFrist für die Datenübermittlung\tAcht Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums\nErster Bezugszeitraum\t2016\nAnmerkungen\t1. Die Beförderungsart wird wie folgt untergliedert: — innerstaatlich — grenzüberschreitend 2. Für die Tabellen II1 und II2 melden die Mitgliedstaaten Daten, die auch die außerhalb des Meldelandes verkauften Fahrausweise umfassen. Diese Informationen können entweder direkt bei den einzelstaatlichen Behörden anderer Länder eingeholt oder anhand internationaler Vereinbarungen über die Verrechnung von Fahrausweisen ermittelt werden.\n1.\tDie Beförderungsart wird wie folgt untergliedert: — innerstaatlich — grenzüberschreitend\n—\tinnerstaatlich\n—\tgrenzüberschreitend\n2.\tFür die Tabellen II1 und II2 melden die Mitgliedstaaten Daten, die auch die außerhalb des Meldelandes verkauften Fahrausweise umfassen. Diese Informationen können entweder direkt bei den einzelstaatlichen Behörden anderer Länder eingeholt oder anhand internationaler Vereinbarungen über die Verrechnung von Fahrausweisen ermittelt werden.",{},[23,26,30],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"Anhang I","anhang-i",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"Art. 13","Inkrafttreten","art-13",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"Art. 12","Aufhebung","art-12",[35,38,41],{"norm_key":36,"title":17,"slug":37},"Anhang III","anhang-iii",{"norm_key":39,"title":17,"slug":40},"Anhang IV","anhang-iv",{"norm_key":42,"title":17,"slug":43},"Anhang V","anhang-v",[],false]