[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_643-anhang-iii-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":33,"citing_decisions":44,"is_thin":45},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_643","über die Statistik des Eisenbahnverkehrs","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R0643",7068955,"Anhang III","anhang-iii",null,"Anhänge","VIERTELJÄHRLICHE STATISTIKEN ÜBER DEN GÜTER- UND PERSONENVERKEHR\nListe der Variablen und Messgrößen\tBeförderte Güter ausgedrückt in — Tonnen — Tonnenkilometern Beförderte Fahrgäste ausgedrückt in — Zahl der Fahrgäste — Personenkilometern\n—\tTonnen\n—\tTonnenkilometern\n—\tZahl der Fahrgäste\n—\tPersonenkilometern\nBezugszeitraum\tEin Quartal\nPeriodizität\tVierteljährlich\nListe der Tabellen mit der Aufschlüsselung für jede Tabelle\tTabelle III1: Beförderte Güter Tabelle III2: Beförderte Fahrgäste\nFrist für die Datenübermittlung\tDrei Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums\nErster Bezugszeitraum\tErstes Quartal 2004\nAnmerkungen\t1. Die Tabellen III1 und III2 können auf vorläufigen Daten einschließlich Schätzungen beruhen. Für Tabelle III2 können die Mitgliedstaaten Daten melden, die auf den im Meldeland verkauften Fahrausweisen oder jeder anderen verfügbaren Quelle beruhen. 2. Diese Daten werden für die Unternehmen vorgelegt, die in den Anhängen I und II erfasst sind.\n1.\tDie Tabellen III1 und III2 können auf vorläufigen Daten einschließlich Schätzungen beruhen. Für Tabelle III2 können die Mitgliedstaaten Daten melden, die auf den im Meldeland verkauften Fahrausweisen oder jeder anderen verfügbaren Quelle beruhen.\n2.\tDiese Daten werden für die Unternehmen vorgelegt, die in den Anhängen I und II erfasst sind.","REG_2018_643 - Anhänge - Anhang III\n\nVIERTELJÄHRLICHE STATISTIKEN ÜBER DEN GÜTER- UND PERSONENVERKEHR\nListe der Variablen und Messgrößen\tBeförderte Güter ausgedrückt in — Tonnen — Tonnenkilometern Beförderte Fahrgäste ausgedrückt in — Zahl der Fahrgäste — Personenkilometern\n—\tTonnen\n—\tTonnenkilometern\n—\tZahl der Fahrgäste\n—\tPersonenkilometern\nBezugszeitraum\tEin Quartal\nPeriodizität\tVierteljährlich\nListe der Tabellen mit der Aufschlüsselung für jede Tabelle\tTabelle III1: Beförderte Güter Tabelle III2: Beförderte Fahrgäste\nFrist für die Datenübermittlung\tDrei Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums\nErster Bezugszeitraum\tErstes Quartal 2004\nAnmerkungen\t1. Die Tabellen III1 und III2 können auf vorläufigen Daten einschließlich Schätzungen beruhen. Für Tabelle III2 können die Mitgliedstaaten Daten melden, die auf den im Meldeland verkauften Fahrausweisen oder jeder anderen verfügbaren Quelle beruhen. 2. Diese Daten werden für die Unternehmen vorgelegt, die in den Anhängen I und II erfasst sind.\n1.\tDie Tabellen III1 und III2 können auf vorläufigen Daten einschließlich Schätzungen beruhen. Für Tabelle III2 können die Mitgliedstaaten Daten melden, die auf den im Meldeland verkauften Fahrausweisen oder jeder anderen verfügbaren Quelle beruhen.\n2.\tDiese Daten werden für die Unternehmen vorgelegt, die in den Anhängen I und II erfasst sind.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"Anhang II","anhang-ii",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"Anhang I","anhang-i",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"Art. 13","Inkrafttreten","art-13",[34,37,40],{"norm_key":35,"title":17,"slug":36},"Anhang IV","anhang-iv",{"norm_key":38,"title":17,"slug":39},"Anhang V","anhang-v",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Anhang VI","NST 2007","anhang-vi",[],false]