[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_643-anhang-iv-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":44,"is_thin":45},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_643","über die Statistik des Eisenbahnverkehrs","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R0643",7068956,"Anhang IV","anhang-iv",null,"Anhänge","REGIONALE STATISTIKEN ÜBER DEN GÜTER- UND PERSONENVERKEHR\nListe der Variablen und Messgrößen\tBeförderte Güter ausgedrückt in — Tonnen Beförderte Fahrgäste ausgedrückt in — Zahl der Fahrgäste\n—\tTonnen\n—\tZahl der Fahrgäste\nBezugszeitraum\tEin Jahr\nPeriodizität\tAlle fünf Jahre\nListe der Tabellen mit der Aufschlüsselung für jede Tabelle\tTabelle IV1: Innerstaatlicher Güterverkehr nach Be- und Entladeregion (NUTS 2) Tabelle IV2: Grenzüberschreitender Güterverkehr nach Be- und Entladeregion (NUTS 2) Tabelle IV3: Innerstaatlicher Personenverkehr nach Einsteige- und Aussteigeregion (NUTS 2) Tabelle IV4: Grenzüberschreitender Personenverkehr nach Einsteige- und Aussteigeregion (NUTS 2)\nFrist für die Datenübermittlung\tZwölf Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums\nErster Bezugszeitraum\t2005\nAnmerkungen\t1. Liegt der Be- oder Entladeort (Tabellen IV1 und IV2) oder der Ein- oder Aussteigeort (Tabellen IV3 und IV4) außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, geben die Mitgliedstaaten nur das Land an. 2. Um die Mitgliedstaaten bei der Erstellung dieser Tabellen zu unterstützen, stellt Eurostat ihnen eine Liste mit UIC-Bahnhofcodes und den entsprechenden NUTS-Codes zur Verfügung. 3. Für die Tabellen IV3 und IV4 können die Mitgliedstaaten Daten melden, die auf den verkauften Fahrausweisen oder jeder anderen verfügbaren Quelle beruhen. 4. Diese Daten werden für die Unternehmen vorgelegt, die von den Anhängen I und II erfasst sind.\n1.\tLiegt der Be- oder Entladeort (Tabellen IV1 und IV2) oder der Ein- oder Aussteigeort (Tabellen IV3 und IV4) außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, geben die Mitgliedstaaten nur das Land an.\n2.\tUm die Mitgliedstaaten bei der Erstellung dieser Tabellen zu unterstützen, stellt Eurostat ihnen eine Liste mit UIC-Bahnhofcodes und den entsprechenden NUTS-Codes zur Verfügung.\n3.\tFür die Tabellen IV3 und IV4 können die Mitgliedstaaten Daten melden, die auf den verkauften Fahrausweisen oder jeder anderen verfügbaren Quelle beruhen.\n4.\tDiese Daten werden für die Unternehmen vorgelegt, die von den Anhängen I und II erfasst sind.","REG_2018_643 - Anhänge - Anhang IV\n\nREGIONALE STATISTIKEN ÜBER DEN GÜTER- UND PERSONENVERKEHR\nListe der Variablen und Messgrößen\tBeförderte Güter ausgedrückt in — Tonnen Beförderte Fahrgäste ausgedrückt in — Zahl der Fahrgäste\n—\tTonnen\n—\tZahl der Fahrgäste\nBezugszeitraum\tEin Jahr\nPeriodizität\tAlle fünf Jahre\nListe der Tabellen mit der Aufschlüsselung für jede Tabelle\tTabelle IV1: Innerstaatlicher Güterverkehr nach Be- und Entladeregion (NUTS 2) Tabelle IV2: Grenzüberschreitender Güterverkehr nach Be- und Entladeregion (NUTS 2) Tabelle IV3: Innerstaatlicher Personenverkehr nach Einsteige- und Aussteigeregion (NUTS 2) Tabelle IV4: Grenzüberschreitender Personenverkehr nach Einsteige- und Aussteigeregion (NUTS 2)\nFrist für die Datenübermittlung\tZwölf Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums\nErster Bezugszeitraum\t2005\nAnmerkungen\t1. 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Diese Daten werden für die Unternehmen vorgelegt, die von den Anhängen I und II erfasst sind.\n1.\tLiegt der Be- oder Entladeort (Tabellen IV1 und IV2) oder der Ein- oder Aussteigeort (Tabellen IV3 und IV4) außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, geben die Mitgliedstaaten nur das Land an.\n2.\tUm die Mitgliedstaaten bei der Erstellung dieser Tabellen zu unterstützen, stellt Eurostat ihnen eine Liste mit UIC-Bahnhofcodes und den entsprechenden NUTS-Codes zur Verfügung.\n3.\tFür die Tabellen IV3 und IV4 können die Mitgliedstaaten Daten melden, die auf den verkauften Fahrausweisen oder jeder anderen verfügbaren Quelle beruhen.\n4.\tDiese Daten werden für die Unternehmen vorgelegt, die von den Anhängen I und II erfasst sind.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"Anhang III","anhang-iii",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"Anhang II","anhang-ii",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"Anhang I","anhang-i",[33,36,40],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"Anhang V","anhang-v",{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Anhang VI","NST 2007","anhang-vi",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Anhang VII","GEFAHRGUTSYSTEMATIK","anhang-vii",[],false]