[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_643-anhang-v-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":45,"is_thin":46},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_643","über die Statistik des Eisenbahnverkehrs","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R0643",7068957,"Anhang V","anhang-v",null,"Anhänge","STATISTIKEN ÜBER VERKEHRSSTRÖME IM EISENBAHNNETZ\nListe der Variablen und Messgrößen\tGüterverkehr: — Zahl der Züge Personenverkehr: — Zahl der Züge Sonstiger Verkehr (Dienstzüge usw.) (fakultative Angabe): — Zahl der Züge\n—\tZahl der Züge\n—\tZahl der Züge\n—\tZahl der Züge\nBezugszeitraum\tEin Jahr\nPeriodizität\tAlle fünf Jahre\nListe der Tabellen mit der Aufschlüsselung für jede Tabelle\tTabelle V1: Güterverkehr nach Netzabschnitt Tabelle V2: Personenverkehr nach Netzabschnitt Tabelle V3: sonstiger Verkehr (Dienstzüge usw.) nach Netzabschnitt (fakultative Angabe)\nFrist für die Datenübermittlung\t18 Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums\nErster Bezugszeitraum\t2005\nAnmerkung\t1. Die Mitgliedstaaten bestimmen Netzabschnitte, die zumindest das Transeuropäische Eisenbahnnetz in ihrem Hoheitsgebiet umfassen. Sie übermitteln an Eurostat: — die geografischen Koordinaten sowie andere Angaben, die erforderlich sind, um die einzelnen Netzabschnitte sowie die Verbindungen zwischen ihnen zu lokalisieren und auf einer Karte zu verzeichnen; — Angaben über die Merkmale (einschließlich der Kapazität) der auf den einzelnen Netzabschnitten verkehrenden Züge. 2. Jeder Netzabschnitt, der Teil des Transeuropäischen Eisenbahnnetzes ist, ist mit einem zusätzlichen Attribut im Datensatz zu versehen, um das Verkehrsaufkommen im Transeuropäischen Eisenbahnnetz quantifizieren zu können.\n1.\tDie Mitgliedstaaten bestimmen Netzabschnitte, die zumindest das Transeuropäische Eisenbahnnetz in ihrem Hoheitsgebiet umfassen. Sie übermitteln an Eurostat: — die geografischen Koordinaten sowie andere Angaben, die erforderlich sind, um die einzelnen Netzabschnitte sowie die Verbindungen zwischen ihnen zu lokalisieren und auf einer Karte zu verzeichnen; — Angaben über die Merkmale (einschließlich der Kapazität) der auf den einzelnen Netzabschnitten verkehrenden Züge.\n—\tdie geografischen Koordinaten sowie andere Angaben, die erforderlich sind, um die einzelnen Netzabschnitte sowie die Verbindungen zwischen ihnen zu lokalisieren und auf einer Karte zu verzeichnen;\n—\tAngaben über die Merkmale (einschließlich der Kapazität) der auf den einzelnen Netzabschnitten verkehrenden Züge.\n2.\tJeder Netzabschnitt, der Teil des Transeuropäischen Eisenbahnnetzes ist, ist mit einem zusätzlichen Attribut im Datensatz zu versehen, um das Verkehrsaufkommen im Transeuropäischen Eisenbahnnetz quantifizieren zu können.","REG_2018_643 - Anhänge - Anhang V\n\nSTATISTIKEN ÜBER VERKEHRSSTRÖME IM EISENBAHNNETZ\nListe der Variablen und Messgrößen\tGüterverkehr: — Zahl der Züge Personenverkehr: — Zahl der Züge Sonstiger Verkehr (Dienstzüge usw.) (fakultative Angabe): — Zahl der Züge\n—\tZahl der Züge\n—\tZahl der Züge\n—\tZahl der Züge\nBezugszeitraum\tEin Jahr\nPeriodizität\tAlle fünf Jahre\nListe der Tabellen mit der Aufschlüsselung für jede Tabelle\tTabelle V1: Güterverkehr nach Netzabschnitt Tabelle V2: Personenverkehr nach Netzabschnitt Tabelle V3: sonstiger Verkehr (Dienstzüge usw.) nach Netzabschnitt (fakultative Angabe)\nFrist für die Datenübermittlung\t18 Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums\nErster Bezugszeitraum\t2005\nAnmerkung\t1. Die Mitgliedstaaten bestimmen Netzabschnitte, die zumindest das Transeuropäische Eisenbahnnetz in ihrem Hoheitsgebiet umfassen. Sie übermitteln an Eurostat: — die geografischen Koordinaten sowie andere Angaben, die erforderlich sind, um die einzelnen Netzabschnitte sowie die Verbindungen zwischen ihnen zu lokalisieren und auf einer Karte zu verzeichnen; — Angaben über die Merkmale (einschließlich der Kapazität) der auf den einzelnen Netzabschnitten verkehrenden Züge. 2. Jeder Netzabschnitt, der Teil des Transeuropäischen Eisenbahnnetzes ist, ist mit einem zusätzlichen Attribut im Datensatz zu versehen, um das Verkehrsaufkommen im Transeuropäischen Eisenbahnnetz quantifizieren zu können.\n1.\tDie Mitgliedstaaten bestimmen Netzabschnitte, die zumindest das Transeuropäische Eisenbahnnetz in ihrem Hoheitsgebiet umfassen. 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