[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_647-erwgr-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":26,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_647","zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 401\u002F2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar\u002FBirma","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R0647",7069015,"ErwGr. 2","erwgr-2",null,"Erwägungsgründe","In diesem Zusammenhang hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018\u002F655 (2) zur Änderung des Beschlusses 2013\u002F184\u002FGASP angenommen, mit dem er weitere restriktive Maßnahmen gegen Myanmar\u002FBirma verhängt, und zwar in Form des Verbots der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für Endnutzer, die den Streitkräften und der Grenzschutzpolizei angehören, von Beschränkungen für die Ausfuhr von Ausrüstungen zur Überwachung der Kommunikation, die zur internen Repression verwendet werden könnten, sowie von gezielten restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte natürliche Personen, die den Streitkräften Myanmars (Tatmadaw) und der Grenzschutzpolizei angehören und für schwere Menschenrechtsverletzungen, für die Behinderung humanitärer Hilfe für bedürftige Zivilpersonen und die Behinderung der Durchführung unabhängiger Untersuchungen mutmaßlicher schwerer Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße verantwortlich sind.","REG_2018_647 - Erwägungsgründe - ErwGr. 2\n\nIn diesem Zusammenhang hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018\u002F655 (2) zur Änderung des Beschlusses 2013\u002F184\u002FGASP angenommen, mit dem er weitere restriktive Maßnahmen gegen Myanmar\u002FBirma verhängt, und zwar in Form des Verbots der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für Endnutzer, die den Streitkräften und der Grenzschutzpolizei angehören, von Beschränkungen für die Ausfuhr von Ausrüstungen zur Überwachung der Kommunikation, die zur internen Repression verwendet werden könnten, sowie von gezielten restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte natürliche Personen, die den Streitkräften Myanmars (Tatmadaw) und der Grenzschutzpolizei angehören und für schwere Menschenrechtsverletzungen, für die Behinderung humanitärer Hilfe für bedürftige Zivilpersonen und die Behinderung der Durchführung unabhängiger Untersuchungen mutmaßlicher schwerer Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße verantwortlich sind.",{},[23],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 1","erwgr-1",[27,30,33],{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",[],false]