[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_74-erwgr-6-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_74","zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333\u002F2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Phosphorsäure — Phosphaten — Di-, Tri- und Polyphosphaten (E 338-452) in tiefgefrorenen vertikalen Fleischspießen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R0074",7069350,"ErwGr. 6","erwgr-6",null,"Erwägungsgründe","Die Unbedenklichkeit von Phosphaten wurde vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Lebensmittel“ bewertet, welcher die maximal tolerierbare Tagesdosis auf 70 mg\u002Fkg Körpergewicht, ausgedrückt als Phosphor, festsetzte (3). Phosphate sind zur Verwendung als Lebensmittelzusatzstoffe in einer Vielzahl von Lebensmitteln, u. a. in Fleischerzeugnissen und bestimmten Fleischzubereitungen, zugelassen. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass sich die Ausweitung der Verwendung auf tiefgefrorene vertikale Fleischspieße nennenswert auf die Gesamtexposition gegenüber Phosphaten auswirkt. Um die weitere Exposition gegenüber zugesetzten Phosphaten einzuschränken, sollte die Ausweitung der Verwendung lediglich auf tiefgefrorene vertikale Fleischspieße beschränkt werden, für die die technische Notwendigkeit festgestellt wurde.","REG_2018_74 - Erwägungsgründe - ErwGr. 6\n\nDie Unbedenklichkeit von Phosphaten wurde vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Lebensmittel“ bewertet, welcher die maximal tolerierbare Tagesdosis auf 70 mg\u002Fkg Körpergewicht, ausgedrückt als Phosphor, festsetzte (3). Phosphate sind zur Verwendung als Lebensmittelzusatzstoffe in einer Vielzahl von Lebensmitteln, u. a. in Fleischerzeugnissen und bestimmten Fleischzubereitungen, zugelassen. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass sich die Ausweitung der Verwendung auf tiefgefrorene vertikale Fleischspieße nennenswert auf die Gesamtexposition gegenüber Phosphaten auswirkt. Um die weitere Exposition gegenüber zugesetzten Phosphaten einzuschränken, sollte die Ausweitung der Verwendung lediglich auf tiefgefrorene vertikale Fleischspieße beschränkt werden, für die die technische Notwendigkeit festgestellt wurde.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 3","erwgr-3",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 9","erwgr-9",[],false]