[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_79-erwgr-3-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":29,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_79","zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10\u002F2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R0079",7069492,"ErwGr. 3","erwgr-3",null,"Erwägungsgründe","Die Behörde hat eine befürwortende wissenschaftliche Stellungnahme (3) zur Verwendung des Stoffes Copolymer aus Butadien, Styrol, Methylmethacrylat und Butylacrylat, vernetzt mit Divinylbenzol oder 1,3-Butandioldimethacrylat (FCM-Stoff-Nr. 856 und CAS-Nr. 25101-28-4) angenommen. Die Behörde gelangte zu dem Schluss, dass der Stoff für die Verbraucher unbedenklich ist, wenn er als polymerer Zusatzstoff mit einem Anteil von höchstens 40 Gew.-% in Mehrweggegenständen aus Mischungen von Styrol-Acrylnitril-Copolymeren (SAN)\u002FPoly(methylmethacrylat) (PMMA) verwendet wird, die für den Kontakt bei Raumtemperatur mit wässrigen, sauren und\u002Foder schwach alkoholischen (\u003C 20 %) Lebensmitteln für weniger als einen Tag und mit trockenen Lebensmitteln für eine unbestimmte Kontaktdauer (einschließlich Langzeitlagerung) bestimmt sind. Die derzeitige Zulassung für diesen Stoff sollte um den genannten Verwendungszweck erweitert werden, sofern die genannten Spezifikationen erfüllt sind.","REG_2018_79 - Erwägungsgründe - ErwGr. 3\n\nDie Behörde hat eine befürwortende wissenschaftliche Stellungnahme (3) zur Verwendung des Stoffes Copolymer aus Butadien, Styrol, Methylmethacrylat und Butylacrylat, vernetzt mit Divinylbenzol oder 1,3-Butandioldimethacrylat (FCM-Stoff-Nr. 856 und CAS-Nr. 25101-28-4) angenommen. Die Behörde gelangte zu dem Schluss, dass der Stoff für die Verbraucher unbedenklich ist, wenn er als polymerer Zusatzstoff mit einem Anteil von höchstens 40 Gew.-% in Mehrweggegenständen aus Mischungen von Styrol-Acrylnitril-Copolymeren (SAN)\u002FPoly(methylmethacrylat) (PMMA) verwendet wird, die für den Kontakt bei Raumtemperatur mit wässrigen, sauren und\u002Foder schwach alkoholischen (\u003C 20 %) Lebensmitteln für weniger als einen Tag und mit trockenen Lebensmitteln für eine unbestimmte Kontaktdauer (einschließlich Langzeitlagerung) bestimmt sind. Die derzeitige Zulassung für diesen Stoff sollte um den genannten Verwendungszweck erweitert werden, sofern die genannten Spezifikationen erfüllt sind.",{},[23,26],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 1","erwgr-1",[30,33,36],{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",[],false]