[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_79-erwgr-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_79","zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10\u002F2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R0079",7069494,"ErwGr. 5","erwgr-5",null,"Erwägungsgründe","Die Behörde hat eine befürwortende wissenschaftliche Stellungnahme (5) zur Verwendung des Monomers 2,3,3,4,4,5,5-Heptafluor-1-penten (FCM-Stoff-Nr. 1063 und CAS-Nr. 1547-26-8) angenommen. Die Behörde gelangte zu dem Schluss, dass der Stoff für die Verbraucher unbedenklich ist, wenn er als Comonomer zusammen mit Tetrafluorethylen- und\u002Foder Ethylen-Comonomeren zur Herstellung von Fluor-Copolymeren eingesetzt wird, die nur als Polymer-Verarbeitungshilfsstoffe mit einem Anteil von höchstens 0,2 Gew.-% des FCM angewandt werden sollen. Für diese Anwendung sollte die niedermolekulare Massenfraktion unter 1 500 Da in dem Fluor-Copolymer nicht mehr als 30 mg\u002Fkg betragen. Dieses Monomer sollte in die Unionsliste der zugelassenen Stoffe mit der Beschränkung aufgenommen werden, dass die genannten Spezifikationen einzuhalten sind.","REG_2018_79 - Erwägungsgründe - ErwGr. 5\n\nDie Behörde hat eine befürwortende wissenschaftliche Stellungnahme (5) zur Verwendung des Monomers 2,3,3,4,4,5,5-Heptafluor-1-penten (FCM-Stoff-Nr. 1063 und CAS-Nr. 1547-26-8) angenommen. Die Behörde gelangte zu dem Schluss, dass der Stoff für die Verbraucher unbedenklich ist, wenn er als Comonomer zusammen mit Tetrafluorethylen- und\u002Foder Ethylen-Comonomeren zur Herstellung von Fluor-Copolymeren eingesetzt wird, die nur als Polymer-Verarbeitungshilfsstoffe mit einem Anteil von höchstens 0,2 Gew.-% des FCM angewandt werden sollen. Für diese Anwendung sollte die niedermolekulare Massenfraktion unter 1 500 Da in dem Fluor-Copolymer nicht mehr als 30 mg\u002Fkg betragen. Dieses Monomer sollte in die Unionsliste der zugelassenen Stoffe mit der Beschränkung aufgenommen werden, dass die genannten Spezifikationen einzuhalten sind.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 2","erwgr-2",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 8","erwgr-8",[],false]