[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_841-erwgr-14-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_841","über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525\u002F2013 und des Beschlusses Nr. 529\u002F2013\u002FEU","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-12-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R0841",7069674,"ErwGr. 14","erwgr-14",null,"Erwägungsgründe","Ein solides Anrechnungs- und Verbuchungssystem ist erforderlich, um den Beitrag des LULUFC-Sektors zur Erreichung des Ziels der Union für die Reduzierung der Emissionen um mindestens 40 % und zur Erfüllung der langfristigen Zielsetzung des Übereinkommens von Paris sicherzustellen. Damit die Emissionen und der Abbau von Treibhausgasen im Einklang mit den Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare in Bezug auf Feuchtgebiete von 2006 (im Folgenden „IPCC-Leitlinien“) korrekt verbucht werden, sollten die jährlich im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 525\u002F2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) gemeldeten Werte für Landnutzungskategorien und für die Umwandlung von einer Landnutzungskategorie in die andere herangezogen werden, wodurch die Ansätze im Rahmen des UNFCCC bzw. des Protokolls von Kyoto zusammengeführt werden. Flächen, deren Nutzungsart in eine andere Kategorie umgewandelt wird, sollten gemäß den IPCC-Leitlinien standardmäßig für eine Dauer von 20 Jahren als im Wechsel in diese Kategorie befindlich eingestuft werden. Die Mitgliedstaaten sollten nur bei aufgeforsteten Flächen und nur in wenigen, gemäß den IPCC-Leitlinien gerechtfertigten Fällen von dieser Standarddauer abweichen können. Änderungen der IPCC-Leitlinien, die die Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC oder die als Tagung der Vertragsparteien des Pariser Übereinkommens dienende Konferenz der Vertragsparteien annehmen wird, sollten sich gegebenenfalls in den Berichtspflichten gemäß der vorliegenden Verordnung niederschlagen.","REG_2018_841 - Erwägungsgründe - ErwGr. 14\n\nEin solides Anrechnungs- und Verbuchungssystem ist erforderlich, um den Beitrag des LULUFC-Sektors zur Erreichung des Ziels der Union für die Reduzierung der Emissionen um mindestens 40 % und zur Erfüllung der langfristigen Zielsetzung des Übereinkommens von Paris sicherzustellen. Damit die Emissionen und der Abbau von Treibhausgasen im Einklang mit den Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare in Bezug auf Feuchtgebiete von 2006 (im Folgenden „IPCC-Leitlinien“) korrekt verbucht werden, sollten die jährlich im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 525\u002F2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) gemeldeten Werte für Landnutzungskategorien und für die Umwandlung von einer Landnutzungskategorie in die andere herangezogen werden, wodurch die Ansätze im Rahmen des UNFCCC bzw. des Protokolls von Kyoto zusammengeführt werden. Flächen, deren Nutzungsart in eine andere Kategorie umgewandelt wird, sollten gemäß den IPCC-Leitlinien standardmäßig für eine Dauer von 20 Jahren als im Wechsel in diese Kategorie befindlich eingestuft werden. Die Mitgliedstaaten sollten nur bei aufgeforsteten Flächen und nur in wenigen, gemäß den IPCC-Leitlinien gerechtfertigten Fällen von dieser Standarddauer abweichen können. Änderungen der IPCC-Leitlinien, die die Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC oder die als Tagung der Vertragsparteien des Pariser Übereinkommens dienende Konferenz der Vertragsparteien annehmen wird, sollten sich gegebenenfalls in den Berichtspflichten gemäß der vorliegenden Verordnung niederschlagen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 13","erwgr-13",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 11","erwgr-11",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 17","erwgr-17",[],false]