[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_841-erwgr-18-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_841","über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525\u002F2013 und des Beschlusses Nr. 529\u002F2013\u002FEU","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-12-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R0841",7069678,"ErwGr. 18","erwgr-18",null,"Erwägungsgründe","Bei der Bewertung der nationalen Anrechnungspläne für die Forstwirtschaft, einschließlich der darin vorgeschlagenen Referenzwerte für Wälder, sollte sich die Kommission auf bewährte Verfahren und die Erfahrungen aus den Sachverständigenüberprüfungen im Rahmen des UNFCCC stützen, u. a. in Bezug auf die Beteiligung von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten. Die Kommission sollte sicherstellen, dass Sachverständige aus den Mitgliedstaaten an der technischen Bewertung der Frage beteiligt werden, ob die vorgeschlagenen Referenzwerte für Wälder im Einklang mit den Kriterien und Anforderungen der vorliegenden Verordnung bestimmt wurden. Die Ergebnisse der technischen Bewertung sollten zur Information an den durch den Beschluss 89\u002F367\u002FEWG des Rates (10) eingerichteten Ständigen Forstausschuss weitergeleitet werden. Die Kommission sollte außerdem die Interessenträger und die Zivilgesellschaft konsultieren. Die nationalen Anrechnungspläne für die Forstwirtschaft sollten im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften öffentlich zugänglich gemacht werden.","REG_2018_841 - Erwägungsgründe - ErwGr. 18\n\nBei der Bewertung der nationalen Anrechnungspläne für die Forstwirtschaft, einschließlich der darin vorgeschlagenen Referenzwerte für Wälder, sollte sich die Kommission auf bewährte Verfahren und die Erfahrungen aus den Sachverständigenüberprüfungen im Rahmen des UNFCCC stützen, u. a. in Bezug auf die Beteiligung von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten. Die Kommission sollte sicherstellen, dass Sachverständige aus den Mitgliedstaaten an der technischen Bewertung der Frage beteiligt werden, ob die vorgeschlagenen Referenzwerte für Wälder im Einklang mit den Kriterien und Anforderungen der vorliegenden Verordnung bestimmt wurden. Die Ergebnisse der technischen Bewertung sollten zur Information an den durch den Beschluss 89\u002F367\u002FEWG des Rates (10) eingerichteten Ständigen Forstausschuss weitergeleitet werden. Die Kommission sollte außerdem die Interessenträger und die Zivilgesellschaft konsultieren. Die nationalen Anrechnungspläne für die Forstwirtschaft sollten im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften öffentlich zugänglich gemacht werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 17","erwgr-17",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 15","erwgr-15",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 21","erwgr-21",[],false]