[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_841-erwgr-23-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_841","über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525\u002F2013 und des Beschlusses Nr. 529\u002F2013\u002FEU","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-12-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R0841",7069683,"ErwGr. 23","erwgr-23",null,"Erwägungsgründe","Der Abbau von Treibhausgasen im Zusammenhang mit bewirtschafteten Waldflächen sollte auf einen zukunftsgerichteten Referenzwert für Wälder angerechnet werden. Der erwartete künftige Abbau durch Senken sollte auf einer Extrapolation von Waldbewirtschaftungspraxis und Intensität in einem Bezugszeitraum beruhen. Eine Verringerung einer Senke gegenüber dem Referenzwert sollte als Emissionen verbucht werden. Besondere nationale Gegebenheiten und Vorgehensweisen, wie eine geringere Ernteintensität als üblich oder alternde Wälder während des Bezugszeitraums, sollten berücksichtigt werden.","REG_2018_841 - Erwägungsgründe - ErwGr. 23\n\nDer Abbau von Treibhausgasen im Zusammenhang mit bewirtschafteten Waldflächen sollte auf einen zukunftsgerichteten Referenzwert für Wälder angerechnet werden. Der erwartete künftige Abbau durch Senken sollte auf einer Extrapolation von Waldbewirtschaftungspraxis und Intensität in einem Bezugszeitraum beruhen. Eine Verringerung einer Senke gegenüber dem Referenzwert sollte als Emissionen verbucht werden. Besondere nationale Gegebenheiten und Vorgehensweisen, wie eine geringere Ernteintensität als üblich oder alternde Wälder während des Bezugszeitraums, sollten berücksichtigt werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 20","erwgr-20",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 26","erwgr-26",[],false]