[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_841-erwgr-3-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":29,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_841","über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525\u002F2013 und des Beschlusses Nr. 529\u002F2013\u002FEU","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-12-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R0841",7069663,"ErwGr. 3","erwgr-3",null,"Erwägungsgründe","Diese Verordnung ist Teil der Umsetzung der Verpflichtungen der Union aus dem im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (im Folgenden „UNFCCC“) geschlossenen Übereinkommen von Paris (5) Das Übereinkommen von Paris wurde am 5. Oktober 2016 gemäß dem Beschluss (EU) 2016\u002F1841 des Rates (6) im Namen der Union abgeschlossen. Die gesamtwirtschaftlichen Emissionsreduktionsziele der Union sind im beabsichtigten, national festgelegten Beitrag enthalten, den die Union und ihre Mitgliedstaaten am 6. März 2015 an das Sekretariat des UNFCCC im Hinblick auf das Übereinkommen von Paris übermittelt haben. Das Übereinkommen von Paris trat am 4. November 2016 in Kraft. Gemäß dem Abkommen von Paris muss die Union ihren Ausstoß von Treibhausgasen weiter reduzieren und deren Abbau verstärken.","REG_2018_841 - Erwägungsgründe - ErwGr. 3\n\nDiese Verordnung ist Teil der Umsetzung der Verpflichtungen der Union aus dem im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (im Folgenden „UNFCCC“) geschlossenen Übereinkommen von Paris (5) Das Übereinkommen von Paris wurde am 5. Oktober 2016 gemäß dem Beschluss (EU) 2016\u002F1841 des Rates (6) im Namen der Union abgeschlossen. Die gesamtwirtschaftlichen Emissionsreduktionsziele der Union sind im beabsichtigten, national festgelegten Beitrag enthalten, den die Union und ihre Mitgliedstaaten am 6. März 2015 an das Sekretariat des UNFCCC im Hinblick auf das Übereinkommen von Paris übermittelt haben. Das Übereinkommen von Paris trat am 4. November 2016 in Kraft. Gemäß dem Abkommen von Paris muss die Union ihren Ausstoß von Treibhausgasen weiter reduzieren und deren Abbau verstärken.",{},[23,26],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 1","erwgr-1",[30,33,36],{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",[],false]