[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_841-erwgr-6-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_841","über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525\u002F2013 und des Beschlusses Nr. 529\u002F2013\u002FEU","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-12-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R0841",7069666,"ErwGr. 6","erwgr-6",null,"Erwägungsgründe","In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. und 24. Oktober 2014 wird erklärt, dass die vielfältigen Ziele in den Bereichen Landwirtschaft und Landnutzung, die sich durch ein geringeres Klimaschutzpotenzial sowie die Notwendigkeit auszeichnen, Kohärenz zwischen den Zielen der EU in den Bereichen Ernährungssicherheit und Klimaschutz sicherzustellen anerkannt werden sollten. Der Europäische Rat ersuchte die Kommission zu prüfen, welches die geeignetsten Mittel sind, die nachhaltige Intensivierung der Lebensmittelerzeugung zu fördern und gleichzeitig den Beitrag dieses Bereichs zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und zur Speicherung von Treibhausgasen, auch durch Aufforstung, zu optimieren und, sobald die technischen Gegebenheiten dies zulassen, in jedem Fall aber vor 2020, eine Strategie dafür festzulegen, wie LULUCF in den Rahmen für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen bis 2030 einzubeziehen sind.","REG_2018_841 - Erwägungsgründe - ErwGr. 6\n\nIn den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. und 24. Oktober 2014 wird erklärt, dass die vielfältigen Ziele in den Bereichen Landwirtschaft und Landnutzung, die sich durch ein geringeres Klimaschutzpotenzial sowie die Notwendigkeit auszeichnen, Kohärenz zwischen den Zielen der EU in den Bereichen Ernährungssicherheit und Klimaschutz sicherzustellen anerkannt werden sollten. Der Europäische Rat ersuchte die Kommission zu prüfen, welches die geeignetsten Mittel sind, die nachhaltige Intensivierung der Lebensmittelerzeugung zu fördern und gleichzeitig den Beitrag dieses Bereichs zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und zur Speicherung von Treibhausgasen, auch durch Aufforstung, zu optimieren und, sobald die technischen Gegebenheiten dies zulassen, in jedem Fall aber vor 2020, eine Strategie dafür festzulegen, wie LULUCF in den Rahmen für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen bis 2030 einzubeziehen sind.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 3","erwgr-3",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 9","erwgr-9",[],false]