[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_848-erwgr-121-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_848","über die ökologische\u002Fbiologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen\u002Fbiologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834\u002F2007 des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R0848",7069900,"ErwGr. 121","erwgr-121",null,"Erwägungsgründe","Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, sofort geltende Durchführungsrechtsakte zu erlassen, wenn dies in hinreichend begründeten Fällen im Zusammenhang mit unlauteren Praktiken oder Praktiken, die sich nicht mit den Grundsätzen und Regeln für die ökologische\u002Fbiologische Produktion vereinbaren lassen, der Erhaltung des Verbrauchervertrauens oder der Sicherung eines fairen Wettbewerbs zwischen Unternehmern aus Gründen äußerster Dringlichkeit erforderlich ist, um bei Verdachtsfällen und festgestellten Verstößen, die der Kontrolle anerkannter Kontrollbehörden oder Kontrollstellen unterliegen, die Durchführung von Maßnahmen zu gewährleisten.","REG_2018_848 - Erwägungsgründe - ErwGr. 121\n\nDer Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, sofort geltende Durchführungsrechtsakte zu erlassen, wenn dies in hinreichend begründeten Fällen im Zusammenhang mit unlauteren Praktiken oder Praktiken, die sich nicht mit den Grundsätzen und Regeln für die ökologische\u002Fbiologische Produktion vereinbaren lassen, der Erhaltung des Verbrauchervertrauens oder der Sicherung eines fairen Wettbewerbs zwischen Unternehmern aus Gründen äußerster Dringlichkeit erforderlich ist, um bei Verdachtsfällen und festgestellten Verstößen, die der Kontrolle anerkannter Kontrollbehörden oder Kontrollstellen unterliegen, die Durchführung von Maßnahmen zu gewährleisten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 120","erwgr-120",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 119","erwgr-119",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 118","erwgr-118",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 122","erwgr-122",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 123","erwgr-123",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 124","erwgr-124",[],false]