[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2018_848-erwgr-39-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2018_848","über die ökologische\u002Fbiologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen\u002Fbiologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834\u002F2007 des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R0848",7069818,"ErwGr. 39","erwgr-39",null,"Erwägungsgründe","Um den Bedürfnissen ökologisch\u002Fbiologisch wirtschaftender Erzeuger gerecht zu werden, die Forschung zu fördern und ökologische\u002Fbiologische Sorten zu entwickeln, die für die ökologische\u002Fbiologische Produktion geeignet sind und bei denen die spezifischen Bedürfnisse und Ziele der ökologischen\u002Fbiologischen Landwirtschaft wie Verbesserung der genetischen Vielfalt, Widerstandsfähigkeit oder Toleranz gegenüber Krankheiten und Anpassung an unterschiedliche örtliche Gegebenheiten in Bezug auf Boden und Klima berücksichtigt werden, sollte ein befristeter Versuch gemäß den Richtlinien 66\u002F401\u002FEWG, 66\u002F402\u002FEWG, 68\u002F193\u002FEWG, 2002\u002F53\u002FEG, 2002\u002F54\u002FEG, 2002\u002F55\u002FEG, 2002\u002F56\u002FEG, 2002\u002F57\u002FEG, 2008\u002F72\u002FEG und 2008\u002F90\u002FEG organisiert werden. Dieser befristete Versuch sollte in einem Zeitraum von sieben Jahren und mit ausreichenden Mengen an Pflanzenvermehrungsmaterial durchgeführt werden und einer jährlichen Berichterstattung unterliegen. Er sollte dazu dienen, die Kriterien für die Beschreibung der Merkmale sowie die Definition der Voraussetzungen für die Produktion und die Vermarktung dieses Materials festzulegen.","REG_2018_848 - Erwägungsgründe - ErwGr. 39\n\nUm den Bedürfnissen ökologisch\u002Fbiologisch wirtschaftender Erzeuger gerecht zu werden, die Forschung zu fördern und ökologische\u002Fbiologische Sorten zu entwickeln, die für die ökologische\u002Fbiologische Produktion geeignet sind und bei denen die spezifischen Bedürfnisse und Ziele der ökologischen\u002Fbiologischen Landwirtschaft wie Verbesserung der genetischen Vielfalt, Widerstandsfähigkeit oder Toleranz gegenüber Krankheiten und Anpassung an unterschiedliche örtliche Gegebenheiten in Bezug auf Boden und Klima berücksichtigt werden, sollte ein befristeter Versuch gemäß den Richtlinien 66\u002F401\u002FEWG, 66\u002F402\u002FEWG, 68\u002F193\u002FEWG, 2002\u002F53\u002FEG, 2002\u002F54\u002FEG, 2002\u002F55\u002FEG, 2002\u002F56\u002FEG, 2002\u002F57\u002FEG, 2008\u002F72\u002FEG und 2008\u002F90\u002FEG organisiert werden. Dieser befristete Versuch sollte in einem Zeitraum von sieben Jahren und mit ausreichenden Mengen an Pflanzenvermehrungsmaterial durchgeführt werden und einer jährlichen Berichterstattung unterliegen. Er sollte dazu dienen, die Kriterien für die Beschreibung der Merkmale sowie die Definition der Voraussetzungen für die Produktion und die Vermarktung dieses Materials festzulegen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 38","erwgr-38",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 37","erwgr-37",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 36","erwgr-36",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 40","erwgr-40",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 41","erwgr-41",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 42","erwgr-42",[],false]